BVG-Monatskarte - außergewöhnliche Belastung - Erstattung durch das Finanzamt ?

1 Antwort

BVG Karte als aussergewöhnliche Belastung? Keine Chance.

Die Aufwendungen müßten zwangslufig sein, der Stpfl. sich diesem Aufwand nciht entziehen können udn es müßte ein aufwand sein, der der mehrzahl der Stpfl. nciht erwächst.

Paßt für eine Monatskarte nie.

Entweder es sind Werbungskosten (weil man zur Arbeit muss), oder aus dem Gleichen Grund (weil man zu Kunden muss) Betriebsausgaben (Privatanteil beachten).

Aus welchem Grund siehst Du die BVG karten denn aus aussergewöhnliche Belastungen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986