Kann eine Bürgschaftsverpflichtung per E-Mail eingegangen werden?

2 Antworten

Wer war Bürge? Ein Privatmensch, oder ein Unternehmer.

ein Vollkaufmann kann sich sogar mündlich verbürgen.

Bei einer Privatperson wäre es per eMail nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Soweit ich informiert bin, sind als e-mail abgegebene Bürgschaftserklärungen nicht gültig. Sie müssen immer persönlich und mit Vorlage des Personalausweises abgegeben werden. Per e-mail kann sich ja jeder als irgendwer ausgeben. Somit erübrigt sich auch die Frage, ob die Person an die abgegebene Erklärung gebunden ist.