Kann ein Vermieter Schadensersatz fordern, wenn der Garten nicht gepflegt wird?

1 Antwort

Ja das kann er tatsächlich, wenn der Garten mit im Mietvertrag aufgeführt ist, also z.B bei einem Mietshaus. Garten pfelegen heißt in der Regel 2 mal im Monat Rasen mähen und einmal im Jahr Büsche und Sträucher beschneiden. Wenn der Garten trotzdem verkommt, dann kann der Vermieter durchaus Schadensersatz verlangen oder den Mieter die Rechnung für den Gärtner zahlen lassen.