Kamera verleihen an Freund mit Versicherung?

1 Antwort

Wenn Du die verleihst, mache einen Vertrag.

Dort wird festgelegt, dass die besagte Firma vom Freund für alle Schäden haftet.

Dir kann es dann (fast) egal sein, ob das über die Firma versichert ist oder nicht, haftbar ist die Firma.

Nur wenn Du weisst, dass da wenig bis gar kein Firmenvermögen vorhanden ist, solltest Du von diesem Vorhaben Abstand nehmen.

Zahlt das dann nämlich keine Versicherung, musst Du dem Geld hinterher rennen. Auf die Gefahr hin, dass Du keines bekommst

ThatDude 
Fragesteller
 25.05.2023, 15:49

Danke erstmal für deine Antwort! Hilft sehr weiter :-)

Er hat die Versicherung auf jeden Fall, das wird er mir auch beweisen können. Wie kann ich das verträglich denn am besten festhalten? Rausfinden, ob er genug Geld hat, werde ich wahrscheinlich nicht. Ist es daher zu riskant? Damit kann ich mir mein Equipment passiv finanzieren was auch ganz schön ist um ehrlich zu sein..

Reicht da nicht der Vertrag und eine gültige Versicherung+ Rechnung?

Danke nochmals für die Mühe!

P.S.' Geschäftsform bei ihm ist in dem Fall egal, wenn die Versicherung vorliegt?

0
Alarm67  25.05.2023, 16:10
@ThatDude

Es kann ja auch ein Schaden entstehen, der dann nicht durch die Versicherung abgedeckt ist.

Und das Versicherungen nicht immer unbedingt gleich eintreten wollen, sollte auch hinsichtlich bekannt sein.

Also ich würde mich nicht nur auf eine Versicherung alleine verlassen.

Und nur weil heute eine besteht, bekommst Du ja auch nicht mit, wenn z. B. keine Beiträge bezahlt werden oder wenn einer der Vertragspartner den Vertrag kündigt.

Im Vertrag muss ganz klar geregelt werden, dass die Firma im Schadensfall haftet. Unabhängig davon, dass eine Versicherung leistet.

Und lasse dir doch eine "Mietkaution" als Sicherheit geben! Z. B. 20% vom Gesamtwert.

1
Andri123  25.05.2023, 16:29
@ThatDude

Und normaler Verschleiss ist nicht abgedeckt. Ich denke, das Verleihen birgt viel Konfliktpotential.

2
Finanzblogger  25.05.2023, 18:48
@ThatDude

Durch den Leihvertrag hast Du einen Nachweis darüber, dass Du Deine Kamera an ihn bzw. die Firma verliehen hast. Eine Haftung für Schäden entsteht schon Kraft Gesetzes, aber eine schriftliche Vereinbarung dazu vermeidet unnötige Diskussionen und niemand kann dann hinterher sagen, er hätte es nicht gewusst.

2