Über Eltern krankenversichert bei Kleingewerbe?

4 Antworten

435,-€ maximaler Gewinn beträgt m.W. die Einkommensgrenze für die Familienversicherung.

Du wirst Dich wohl in der studentischen KV versichern müssen, das kostet ca. 90,-€ pro Monat. Dann ist aber das Einkommen des Studenten egal.

Wenn Du das Einkommen der KV meldest, wird es vermutlich zu einer Nachzahlung kommen. Bin aber keine Fachfrau.

mittagsruhe 
Fragesteller
 03.06.2018, 19:04

Muss ich mich auch in der studentischen KV versichern, wenn ich das Gewerbe abgemeldet habe? Oder wäre es in diesem Fall möglich nach der Rückzahlung weiter über meine Eltern versichert zu bleiben?

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Andri123  03.06.2018, 19:20
@mittagsruhe

Wieso gleich das Gewerbe abmelden? Bis 435,-€ monatlichen Gewinn darfst Du doch haben, und bleibst trotzdem in der Familienversicherung bzw. kommst wieder rein.

Wie schon gesagt, ich bin keine Fachfrau. Weitere Einzelheiten wird Dir die KV sagen bzw. antwortet ja hoffentlich noch barmer, hier die Fachfrau für Krankenversicherung.

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barmer  04.06.2018, 00:46
@mittagsruhe

Hallo, nur für die Monate, in denen höhere Einkommen vorlagen, könnte die Krankenkasse den Studentenbeitrag verlangen (wie auch z.B. bei einem Werkstudenten). Ob das Gewerbe danach noch besteht, ist egal.

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mittagsruhe 
Fragesteller
 03.06.2018, 19:22

Weil ich der entsprechenden Tätigkeit seit einem halben Jahr eh nicht mehr nachgehe. Aber danke dir für deine Antworten :)

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Also erstens würde ich mal genau nachrechnen ob Du 6500 Euro eingenommen oder 6500 Euro Gewinn gemacht hast. Aber Du hättest ja den Gewinn sowieso dem Finanzamt melden müssen und darauf Steuern bezahlt.

Die Krankenkasse interessiert sich nur für den steuerlichen Gewinn.

Dann kommt es auch noch darauf an wann der Gewinn angefallen ist. (und das ist eine Erklärungssache).

Nehmen wir mal ein Beispiel: Du fängst im Oktober mit einer Tätigkeit an. Und verdienst im ersten Monat 1.000 Euro abzgl. Kosten wie Anschaffungen vielleicht 300 Euro. Im nächsten Monat 600 und im Dezember wieder 600 (jeweils nach Kosten also der zuversteuernde Gewinn).

Jetzt haben wir für dieses Jahr einen steuerlichen Gewinn von 1.500 Euro. Bezogen auf die 3 Monate überschreitest Du die Grenze, bezogen auf das Jahr nicht. Sollte das Gewerbe also mindestens 4 Monate bestanden haben (also schon seit September) dann wäre aus meiner Sicht die Familienversicherung nicht in Gefahr und ich würde es einfach zur Überprüfung melden (-> habe im Jahr 2016, siehe Steuerbescheid 1.500 Euro verdient, mein Gewerbe hat im xxx 2016 begonnen, ich gehe davon aus, dass die Familienversicherung nicht betroffen war).

Jetzt gehen wir ins 2017. Auch hier stellt sich die Fragen nach dem Jahresgewinn, der Anzahl der Monate usw.

§ 10 Abs. 2, Nr. 2 und 3 SGB V.

Einkommensgrenze sind 1/7 der Bezugsgröße.

3.045,- € / 7 = 435,- € p.M.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Deine Eltern bekommen von Ihrer Krankenkasse jährlich einen Fragebogen in dem die Einkommensverhältnisse abgefragt werden. Also haben Deine Eltern hier der Krankenkasse gegenüber nicht alle Deine Einkünfte offengelegt.

Das schlimmste was Dir jetzt passieren kann ist, dass Du Dich rückwirkend für die Monate selbst versichern mußt, in der Du 2017 mehr als 425,- € und 2018 mehr als 435,- € Gewinn gemacht hast.

Sobald in Diesem Jahr Dein Gewinn wieder unter 435,- €/ Monat fällt, kannst Du wieder den Antrag auf die kostenlose Mitversicherung als Familienmitglied beantragen.