Job kündigen ,Sperrzeit bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht - also kannst maximal Du sanktioniert werden - sprich Deine Leistungen um bis zu 30 % gekürzt werden.

Sprich - soweit es für Deine selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit keinen triftigen Grund gibt, wird Dein Regelsatz 401,60 Euro gekürzt um 30% = 120,40 Euro weniger ..... dann fällt zusätzlich der sonst aus diesem Teilzeitjob vorhandene Freibetrag weg .... mal grob über den Daumen gepeilt bei einer 15-Stundenwoche = monatlich 64,95 Stunden zum Mindestlohn 9,50 Euro = 617 Euro ..... Freibetrag dann 203,40 Euro ..... macht dann monatlich knapp 325 Euro netto weniger in der Haushaltskasse.

Ach ja .... wenn Du dann den ganzen Tag zuhause das Kind betreuen kannst, kann sich ja auch Deine Freundin um einen Job bemühen.

Hallo,

Nein.... es geht explizit um allein deine Pflichtverletzung, eine Sanktion kann nur denjenigen treffen, der die Pflichtverletzung begeht.

Die Ansprüche der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden aufgrund der Sanktion nicht gemindert ‼️

Besser für euch wäre, wenn deine Eigenkündigung aus einem wichtigen Grund erfolgt ☝️

Google doch mal nach "wichtigen Grund um eine Sperrzeit zu verhindern" 🤷‍♀️