Muss ich Bruder untersützen Bedarfsgemeinschaft????

3 Antworten

Ihr führt einen gemeinsamen Haushalt.

Damit sind die Kosten effektiv nicht so hoch wie bei einer WG, wo jeder allein für sich einkaufen würde.

Diese Haushalsgemeinschaft unterstellt das Amt und setzt Euch unter Druck. Das Verhalten ist an der Grenze zur illegalität, aber es bleibt nicht anderes übrig, als da Druck zu machen, sobald der Ablehnungsbescheid des Amtes da ist. Ist ja auch schon mal symptomatisch das die Leitung gestrichen wird, bevor der Bescheid da ist.

Ich frage einmal direkt: habt Ihr die komplette Wohnungsmiete der Arge zur Bezuschussung gemeldet? Dies kann ernsten Ärger nach sich ziehen. Des weiteren sollte der Mietvertrag auf beide laufen, nur so kann es nicht geschehen, dass die Wohnfläche zu gross ist. Hier wird die Arge wahrscheinlich prüfen, ebenso in wieweit Ihr beide eine Lebensgemeinschaft gebildet habt, wo der andere gewisse Lasten zu übernehmen hat. Solange der begründete Verdacht besteht, Leistungen zu unrecht bezogen zu haben, wird natürlich zuerst die Zahlung eingestellt bis Klarheit geschaffen wurde.

Die Arge weiss das wir zusammen wohnen und er steht auch im Mietvertrag. Er bekommt bzw bekam 571€vom amt bisher da mein Mietanteil mit angerechnet wird. Als ich schrieb er zahlt die Miete ich den Rest,sollte das heissen das er halt die Miete von seinem Arge Geld bezahlt und ich alle anderen anfallenden Kosten,da sein Geld am 1.des Monats kommt und meins erst gegen den 10. Ich denke eher das es vielleicht noch dauert weil der Antrag noch nicht fertig bearbeitet ist.Er musste ja im Dez.neuen Antrag stellen(Das ist ja alles halbe Jahr oder so glaube ich)hat das auch gemacht und Anfang Januar wollten die dann meine Kontoauszüge.Ich denke mal die wollen die sehen,da er ja kein Konto mehr hat(Die Bank weigert sich)und seon Geld auf mein Konto geht,ob er noch woanders her Geld bezieht.