Steuerklasse wenn einer ALG 2 bezieht?
Hallo, mein Mann arbeitet Vollzeit und ich beziehe seit 6 Monaten ALG2. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, sind wir sogenannte "Aufstocker". Wir sind verheiratet und haben ein Kind. Welche Steuerklasse sollen wir beantragen und wie funktioniert das? Und was hat es mit dem Kinderfreibetrag auf sich?
4 Antworten
Betr. Kinderfreibetrag,
jedem Elternteil steht eigentlich jeweils die Hälfte des Kinderfreibetrages zu ( als 0,5 ausgewiesen) Abweichend davon kann ein Elternteil beispielsweise den Faktor 1,0 haben wenn zB. wie bei euch, du Alg 2 beziehst und dein Mann Steuerklasse 3 hat. Quasi bekommt er so deine 0,5 Freibetrag rechnerisch dazu.
Dieser Freibetrag ( sozusagen, Existensminimum eines Kindes )ist steuerfrei !
Es geht darum das mein Mann und ich (verheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Er arbeitet Vollzeit ich beziehe seit 6 Monaten ALG2. Außerdem haben wir ein Kind. Welche Steuerklassen sollten wir beantragen und wie funktioniert das mit dem Kinderfreibetrag?
Ihr Seid eine Bedarfsgemeinschaft, also bezieht Ihr gemeinsam ALG II. Sein Einkommen wird lediglich angerechnet (ergänzendes ALG II).
DEin Mann bekommt, genau wie ich es beschrieben habe die Steuerklasse III, bzw. er hat sie ja wohl schon, wenn ner arbeitet und somit auch Gehaltsabrechnungen bekommt. Wegen des Kindes hat er Steuerklasse III/1 Kind.
Nochmal, ALG II hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug, weil, wie auch bereits beschrieben, ALG II keine steuerliche Auswirkung hat.
Steuerklassen:
I. ledig
II. Alleinerziehend mit Kind
III. Verheiratet, Ehegatte hat keine Steuerkl., oder V
IV. Verheiratet, Ehegatte hat auch IV.
V. Verheiratet, Ehegatte hat St.-Kl. III.
VI. zweite, oder weitere Anstellung.
Steuerklassen bei ALG II Bezug:
Siehe Steuerklassen, nur das eben ergänzend ALG II bezogen wird.
ALG II Bezug hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse, ALG II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Jawoll! Steuerklasse bei Hartz4.