Ist Essen auf Rädern für Senioren von der Steuer absetzbar?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine haushaltsnahe Dienstleistung setzt voraus, dass die Leistung im Haushalt erbracht wird. D.h. kommt jemand vorbei und kocht, dann ist es eine haushaltsnahe DL und kann angegeben werden. Bringt jemand das fertige Essen vorbei, dann nicht.

EnnoBecker  05.09.2011, 19:11

Dann sollte man im Gesetz wohl das "haushaltsnah" durch "im Haus/in der Wohnung" ersetzen, oder?
.
"Haushalt" ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. "Haus/Wohnung" ein Stück Gebäude.
.
Trotzdem hast du recht, denn nicht mal der BFH ist in der Lage, die Begriffe "nah" und "Haushalt" von "Grundstücksteil" zu unterscheiden.

0

Als haushaltsnahe Dienstleistung ist Essen auf Rädern nicht absetzbar. Da die Zubereitung der Mahlzeit nicht in der eigenen Wohnung vorgenommen wird. Vergleichbar ist dies mit dem Problem der Reparatur eines technischen Gerätes: Erfolgt diese im eigenen Haushalt ist diese absetzbar, wird sie jedoch in den Arbeitsräumen des Dienstleisters ausgeübt nicht. http://www.steuerncheck.net/alter-aussergewoehnliche-belastung-absetzen-essen/ Gruß Z... .

EnnoBecker  05.09.2011, 08:57

"Erfolgt diese im eigenen Haushalt ist diese absetzbar, wird sie jedoch in den Arbeitsräumen des Dienstleisters ausgeübt nicht"
.
Und ich denke immer noch, dass der § 35a abgeschafft gehört. Merkt denn eigentlich niemand, wie idiotisch das ist, die Absetzbarkeit davon abhängig zu machen, wo nun der Kochtopf steht?
.
Und alles nur, weil die Begriffe "Haushalt" (Wirtschaftsgemeinschaft) und "Haus/Wohnung" (Gebäude(teil)) munter durcheinandergewürfelt werden. Sogar der BFH tut dies.
.
DH hier, weil die Antwort gut und auch richtig ist. Zufriedenstellend geht aber anders.

0