Ist es nicht Etikettenschwindel wenn man Lexware Office als Buchhaltung bezeichnet?
Ich habe schon öfter Daten aus Lexware über die Schnittstellen eingelsen, um den Abschluss zu machen.
Eben hatte ich ein Telefonat mit einem Steuerberaterbetreuer bei Lexware und fragte ihn, wie man denn meine Abschlussbuchungen bei Lexware Office eingeben könne, damit der Mandant den gleichen Datenbestand hat.
Antwort: Das geht nicht. Lexware Office ist ein reines Datenerfassungsprogramm.
Es wird den Gründern aber verkauft, als könnten Sie damit zumindest eine normale EÜR machen und weil die meisten von denen nicht vernünftig informiert sind, denken die auch es würde für eine UG reichen (so einen Fall habe ich gerade auf dem Tisch).
Wie kann man Gründer davor schützen so einen Irrtum zu begehen?
Für SevDesk usw. gilt Ähnliches
1 Antwort
Lexoffice verkauft sich selbst als Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm; sevDek als Buchhaltungsoftware und Rechnungsprogramm.
Diese Bezeichnungen sind meines Wissens nicht geschützt.
Richtiger wäre wohl Buchungssoftware bzw. Buchungsprogramm.
Erinnert mich aber eine Diskussion im Grundstudium, warum das Fach "Buchhaltung und Bilanzsteuerrecht" heißt. Lt. Dozent ist Buchhaltung das "mechanische" Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Bilanzsteuerrecht alle steuerrechtlichen Vorfälle einbuchen.
Nach der Definition würden die Anbieter zumindest nicht schwindeln.
Selbst Wikipedia kennt keine saubere Definition von Buchhaltung, Buchführung, etc.