Wie ist das mit doppelter Haushaltsführung bei zwei Arbeitswochen Präsenz der Rest im Home-Office?
Hallo zusammen, ich habe demnächst die Möglichkeit eine Stelle anzutreten, die sich derzeit ca. 250km von meiner Wohnung entfernt befindet. Ich habe dabei ausgehandelt, dass ich dabei immer Zwei Arbeitswoche vor Ort im Büro des Arbeitgebers tätig bin und Die restliche Zeit (mit Wochenende)werde ich im Home Office tätig sein. Ist es mit dieser Konstellation möglich, die Kosten für meine "Zweitwohnung" als doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, obwohl ich teilweise im Home Office tätig bin? Ich hatte gelesen, dass auch ein Hotel als "Zweitwohnung" gilt - trifft das auch auf vermietete Zimmer über AirBnB zu? Da es sich um nur 8 Nächte im Monat handelt, macht eine "richtige" Wohnung finanziell weniger Sinn. Danke im Voraus!
2 Antworten
Selbstverständlich, "doppelte Haushaltsführung" stellt Anforderungen an die erste Wohnung (am Lebensmittelpunkt), nicht an die zweite am Arbeitsort (abgesehen von der 1000€-Grenze).
Mit einem Hotelzimmer hast Du ja außerdem keine Zweitwohnungsteuer und auch keine Rundfunktgebühren.
Kann mit dem Tablet nicht kommentieren, deshalb als Antwort:
1000 Euro werden als Kosten für die Unterkunft anerkannt (statt früher die 60m²)
Oder hat sich da schon wieder etwas geändert?