Was zählt zu den Umsätzen eines Monat für Freiberufler?
Hallo, ich habe eine Frage zu dem Umsätzen eines Monats. Zählt dabei das Leistungsdatum oder das Rechnungsdatum oder das Datum der Zahlung? Wenn ich also im März einen Job gemacht habe und dann meine Rechnung schreibe und das Geld im April überwiesen kriege. Zählt es dann zu den Umsätzen im März oder April?
1 Antwort
Das hängt davon ab, ob du zur Ist- Versteuerung oder zur Soll- Versteuerung verpflichtet bist. Bei der Soll Versteuerung gilt das Rechnungsdatum, andernfalls das Zahlungsdatum.
Die Ist-Versteuerung muss man beim Finanzamt beantragen. Ohne Antrag gilt immer die Soll Versteuerung.
Das ist zwar fast richtig, aber leider nur die halbe Miete.
Zuerst kommt es darauf an, für welchen Zweck gefragt wird, ob für die Einkommensteuer oder für die Umsatzsteuer.
Bei der Soll Versteuerung gilt das Rechnungsdatum
Nein, sondern das Leistungsdatum. Wann die Rechnung gestellt wird und ob überhaupt eine gestellt wird, darauf kommt es nicht an.
Die Regelungen zur Soforthilfe ist Ländersache. Aus diesem Grund lässt sich die Frage nicht allgemeingültig beantworten. Es kann in den Bundesländern Unterschiede geben. Aus diesem Grund solltest du bei Unklarheiten beim für dich zuständigen Regierungspräsidium nachfragen.
Allerdings kommt es oftmals gar nicht nur aus den Umsatz an, sondern es gibt mehrere Faktoren. Denn die Soforthilfe ist nicht dazu gedacht, Umsatzeinbußen auszugleichen, sondern vorrangig um laufende Kosten wie Mieten, Löhne etc zahlen zu können. Eventuell bekommst du also gar nichts.
Es geht dabei um die Soforthiöfe aufgrund des Coronavirus.. denn dort steht:
Man kann die Soforthilfe beantragen, wenn die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.