Belegnummer vom Verkäufer nehmen beim einbuchen?

2 Antworten

Ja, genau, Eingangsrechnungen nummerierst Du nach Deinem eigenen System. Ich habe mir verschiedene Belegnummernkreise angewohnt und komm super damit zurecht:

  • eine für Eingangsrechnungen, die fange ich jedes Jahr immer mit 1 an fortlaufend durchzunummerieren
  • eine für Kontoauszüge, da mach ich immer ein "K" für Kontoauszüge davor und dann wieder fortlaufend durchnummeriert
  • und eine für Ausgangsrechnungen, die immer mit "A" und dann durchlaufend nummeriert werden (hier fang ich allerdings nicht wieder bei jedem Jahr neu an, sonst würden sich hier ja Belegnummern wiederholen).

Schau mal, hier kannst Du einiges zu Belegen nachlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie willst Du denn die Rechnung direkt finden können, wenn Du sie nach verschiedenen Systemen - nämlich denen verschiedener Rechnungsaussteller - ablegst?

Oh, stimmt gar nicht gut, dann muss ich das wieder korrigieren.
Dann nimmt man einfach z. B. BN001 oder und macht so nach der Reihe weiter oder hast du da n Tipp wie man des überschaubarer machen kann?

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@superyusti

Ich nummeriere alles nach Eingang sortiert beginnend mit 1 Anfang Januar bis zum Jahresende.

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@superyusti

Es muss ja vor allem im Fall einer Betriebsprüfung nachvollziehbar sein. Also chronologisch ablegen und verbuchen und nach Deinem System nummerieren.

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@Andri123

Ja, da hätte ich nochmal eine Frage und zwar: wenn ich das Beleg dann z.B. BN04005 nenn und das Artikel dann irgendwann verkauf soll ich die Rechnung dann genau so nennen nur mir RN davor oder fang ich bei den Rechnungen auch bei 1 an und geh chronologisch aufzählend weiter. Oder heißt die Rechnung dann z. B. RN04006? Hoffe habe es verständlich erklären können was ich mein.

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@superyusti

Deine Ausgangsrechnungen müssen m.E. fortlaufend nummeriert sein. Also nach Rechnung Nr. 1 folgt Rechnung Nr. 2, die Nummer steht dann direkt auf der ausgedruckten Rechnung.

Du kannst aber RG.2 zusätzlich als Beleg 5 kennzeichnen, falls das für Dich sinnvoll ist. Eine Zuordnung von bestimmten Ausgaben (Einkaufspreis Ware x) zu bestimmten Einnahmen (Verkaufspreis Ware x) ist m.E. aus steuerlicher Sicht nicht notwendig.

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