Ist eine unbefristete Besetzung meiner Stelle aufgrund Elternzeit möglich - oder entsteht hierbei ein Nachteil?

3 Antworten

Schau doch mal in Deinen Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag, der für Deine Firma gilt. Die Elternzeit zu nehmen bedeutet in der Regel nicht, dass der eigene Arbeitsplatz für einen freigehalten wird, sondern dass man nach der Rückkehr Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz hat.

Wenn der Arbeitsplatz mit dem Anforderungsprofil eben nur einmal in der Firma existiert, dann kannst Du doch nicht von der Firma erwarten, das sie sich mehrere Jahre mit Notlösungen über Wasser hält um Dir diesen Platz nach Deiner Rückkehr wieder anzubieten. Gerade im Bereich IT und Internet ändern sich die Sachverhalte so schnell - da ist doch nicht einmal sicher, dass Du dann noch die Anforderungen nach Deiner Auszeit erfüllst.

Du hast das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach Deiner Elternzeit. Leider nicht auf Deinen bisherigen Arbeitsplatz.