Beamter macht Falschangabe bei Steuererklärung

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Das ist alleine das Problem des Finanzamtes. Auf dem Schwerbehindertenausweis gibt es besondere Merker " G " RF " H usw aus denen man entnehmen kann ob es außer des KB Freibetrages weitere Steuervergünstigungen gibt. Die Angaben des Steuerbürgers sind deshalb nicht von Bedeutung und deshalb steuerstrafrechtlich nicht relevant. Das mit der Pflegebedürftigkeit war alleine Ihre eigene Einschätzung Ihres Pflegezustandes.

  • erstens das, was jedem passiert, dem dieser Fehler unterläuft, nämlich ein Verfahren wegn Steuerverkürzung. Strafe nach Wert der Sache und Anzahl der Jahre.

  • zweitens ein Diziplinarverfahren nach dem Beamtenrecht, weil die ja da zusätzlichn Restriktionen unterliegen.

Wie groß sind denn die Auswirkungen in Geld pro Jahr und wieviele Jahre sind es? Wenn Du das Finanzamt selbst aufmerksam machst udn nachzahlst, passiert gar nichts.