Ist ein Kleingewerbe nötig um auf Stockfotoseiten Lizenzen zu verkaufen?
Moin, ich hatte den Plan viele Bilder auf Stockfotoseiten bzw ihre Lizenzen zu verkaufen. Müsste ich dafür ein Kleingewerbe anmelden? Dadurch würde ein zwar anfangs geringes jedoch wachsendes zusätzliches Einkommen entstehen.
1 Antwort
Wenn Du die Fotos gemacht hast, bist Du Urheber, also auch durch das Urheberrecht geschützt und kannst Verwertungsrechte an Deinen Fotos vergeben.
Warum stelle ich das nochmal ausdrücklich heraus? Ganz einfach, damit ist es freier Beruf und kein Gewerbe, also keine Gewerbeanmeldung.
Umsatzsteuersatz auch nur 7 % und Du brauchst auch nur Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR und S.
Vielen dank, aber gilt das auch für AI generierte Bilder? Da ja damit die Absicht der Gewinnerzielung steht?
Gewinnerzielungsabsicht ist unbeachtlich.
Die Frage von künstlicher Intelligenz beim erstellen von Bildern ist natürlich etwas, was relativ neu ist.
Aber bleiben wir einfach beim Steuerrecht.
Im Steuerrecht gilt: Dort, wo es ein Urheberrecht gibt (Literatur, Malerei, Fotographie, Bildhauerei) geht es um freien Beruf und um den ermäßigten Umsatzsteuersatz.
Auch wenn ich mich vor meinen Computer setzen kann und ihm sage: "erstelle ein Bild" kann der Computer das Urheberrecht nicht für sich geltend machen. § 7 des UrheberrechtsGesetzes (UrhG) spricht vom "Schöpfer des Werkes" und nach der allgemeinen Rechtausfassung kann es sich dabei nur um eine natürlich Person handeln. Entsteht ein Werk mit technischen Hilfsmitteln, das ist es der, der veranlasst, was die Maschine, oder hier der Computer machen.
Also, wenn es ein Computer ist, der das Bild erstellt, dann ist Urheber der, der den Computer veranlasst hat das Bild/Foto zu erstellen.
Aber der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Mobats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.