Intransparente Preisgestaltung?
Hallo liebe Community,
Eine kleine Frage für meinen Einstieg.
Da er den Container nicht so stellen konnte wie geplant und er auch nicht auf den Vorschlag einging es am oberen Parkplatz zu versuchen, musste ein Containerdienst ohne verrichtete Arbeit wieder gehen.
Heute kam ein Brief von diesem Containerdienst. Eine Rechnung über 90 Euro weil er ihn nicht stellen konnte. Dieser Preis wurde zu keiner Zeit kommuniziert und war weder auf der Internetseite, noch in den AGBs des Unternehmens zu finden. Ebenfalls hatte die Frau am Telefon das Grundstück via Google Maps inspiziert und das Ganze fürs Stellen abgesegnet.
Daher möchte ich den Preis dafür ablehnen. Wie stehen die Chancen und hätte ich in einem Prozess gute Karten?
Vielen Dank im Voraus.
Marius
4 Antworten
Welche Kosten sind denn für Lieferung und Abholung eines Containers genannt? Eins davon würde ich jetzt als Preis für die Aktion sehen, auch wenn der Container nich abgestellt wurde.
Die Preise müssen erfragt werden. Eine wirkliche Preisliste gibt es bei diesem Anbieter nicht auf der Homepage. Das heißt, keine Ahnung. Aber diese werde ich mir per Email zukommen lassen
Hallo, das ist für beide Seiten ärgerlich. Aus welchem Grund konnte der Container nicht gestellt werden wie geplant? Falls Autos im Weg waren, wäre es ja an dir gewesen, dir rechtzeitig eine Sondernutzungsgenehmigung geben zu lassen. Google Maps spiegelt natürlich nicht die Gegebenheiten zur Echtzeit wieder...
Der Besteller ist in der Pflicht, vorher zu prüfen, ob das, was dieser bestellt, auch funktionieren wird.
Ich sehe zu 100% NULL Chance fur dich, um diese 90 Euro drumherum zu kommen!
Ich bin Privatmann und der Unternehmer muss seine Preisgestaltung so transparent gestalten das ich die Preise auf Anhieb erkennen kann?
Absolut richtig. Im Vorfeld hätten ebenfalls die preislichen Gegebenheiten geklärt werden müssen. Wurden es aber nicht. Das ist ganz klar unser Verschulden, aber es hätte meiner Meinung nach auch auf diese Preise hingewiesen werden müssen. Zumal davon nirgends die Rede war
Es ist und bleibt dein Risiko, wenn Du nicht fragst!
Gehst Du zum Anwalt, muss dieser dich auch nicht über seine Kosten aufklären, dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet, darf aber Rechnungen schreiben.
Was der Gesetzgeber jedoch nicht verbietet:
Im Vorwege nach der Höhe fragen, sich ein Angebot geben lassen.
Jeder normale Mensch kann sich doch denken, dass die An- und Abfahrt ebenfalls berechnet wird
Und 90 Euro halte ich für fair!
Es ist wie in einem Sex-Club. Man fragt die Dame vorher was die Sonderwünsche kosten - nachher wird's teurer.
Aber um das nochmal zu wiederholen, die Frau aus dem Büro hatte sich die Gegebenheiten auf Google maps angesehen. Und gesagt das es funktionieren sollte