Inkasso kosten rechtens?

3 Antworten

  1. Wenn der Auftraggeber z.B. Otto war, liegt hier ein Fall von Konzerninkassko vor, damit wären die Kosten auf 0,- € zu reduzieren.
  2. Mahnkosten von 6,60 € sind mehr als 2 postalische Mahnungen. Hast du solche erhalten? Wenn nein, gibt es nicht, maximal 2,50 € pro Brief.
  3. Der Punkt Verzugsschaden der Auftraggeberin ist zu schwammig. Was soll das sein? Rücklastschriftkosten, Adressermittlung (bist du zwischenzeitlich umgezogen?), Zinsen? Mahnkosten sind es nicht, denn die sind ja separat aufgeführt. Wenn das nicht klar gestellt wird, ersatzlos zu streichen
  4. Selbst bei einer 1,3 Gebühr, die ich Inkassobüros in 95% der Fälle abspreche, wären die Inkasskosten anhand der Hauptforderung zu hoch. Gab es eine Einigung mit dem IB? Selbst mit Einigungsgebühr, Auslagenpauschale und USt. 19% kommt man nicht auf den Wert.
  5. In gleicher Sache muss ein Schuldner niemals zwei Rechtsdienstleister bezahlen. Entweder Rechtsanwalt oder Inkassobüro einer geht in jedem Fall leer aus. Wurde ein Rechtsanwalt aktiv oder nur EOS?

Hast du die Hauptforderung eigentlich beglichen beim Gläubiger? Wenn ja widerspreche dem anderen Firlefanz und chill. So lange keine Gerichtspost kommt, musst du danach nichts weiter tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Answer123  06.12.2022, 18:26

Wenn ich den abgeschnittenen Teil richtig deute, steht da irgendwas von Gericht. Wir sind also vermutlich mindestens schon beim MB, vermutlich aber eher schon beim GV...

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Kevin1905  06.12.2022, 19:40
@Answer123

Mal schauen ob noch mal eine Rückmeldung vom Fragestellenden kommt. Erst nach Rat zu fragen wenn der VB eintrifft, wäre reichlich spät.

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Answer123  07.12.2022, 18:29
@Kevin1905
Erst nach Rat zu fragen wenn der VB eintrifft, wäre reichlich spät.

Wäre aber irgendwie typisch... Die Leute kommen meistens erst, wenn das Kind bereits vermodert im Brunnen liegt.

So oder so müssten aber die hier aufgeführten Kosten irgendwo noch detaillierter dargelegt werden, ansonsten sind diese nicht nachvollziehbar.

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Comp4ny  07.12.2022, 02:14

Besser hätte selbst ich es nicht ausdrücken können :)
Mal schauen ob der / die FS sich nochmal meldet.

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Die Forderung ist hinsichtlich der Inkassogebühren schon unschlüssig. Es ist nicht zu erkennen, was bei einer HF von 414,80 € Inkassovergütung i.H.v. 295,00 € begründen soll.

Ich sehe hier drei Möglichkeiten:

  1. Du verschweigst uns einen wichtigen Teil der Geschichte.
  2. Bei EOS ist mit der Software ziemlich was falsch.
  3. Das Schreiben kommt gar nicht von EOS, sondern ist banaler Betrug.

Nichteinmal EOS würde ernsthaft solch eine absurde Forderung geltend machen.

Ich würde vorschlagen, du legst uns einmal das gesamte Anschreiben vor. Sofern die HF berechtigt und das augenscheinlich kein Betrug ist (Bankverbindung prüfen), zweckgebunden HF, Verzugszinsen und ggf. Mahngebühren bezahlen. Den Rest würde ich als offensichtlich unplausibel zurückweisen.

/Nachtrag: Du hast offensichtlich weitere Forderungen abgeschnitten. Gibt es vielleicht schon einen rechtskräftigen Titel? Ich lese da irgendwas, was nach Gericht klingt...

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