Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren
Fitnessstudio Mahnung?

Hallo zusammen,

beginn dieses Jahres habe ich zwei Zahlungen an mein Fitnessstudio zurückgezogen (März, April), da ich nicht bereit war meinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, weil aufgrund der Corona Pandemie unser Fitnessstudio geschlossen war.

Ich habe mich zuvor darüber informiert und es liegt in meinem recht Zahlungen zu verweigern, wenn das Studio geschlossen ist. Daraufhin wurde ohne meines wissen das monatliche Einzugsverfahren von meinem Studio eingestellt und dies ist mir bis heute nicht aufgefallen.

Heute (11.12.2020) habe ich meine erste Mahnung schriftlich erhalten, in der ich "letztmalig" darauf angewiesen werde (Es wird behauptet das es meine 2. Mahnung ist, ist jedoch falsch) die Zahlungen bis zum 03.12.2020 (Richtig gelesen, über eine Woche nach der Frist habe ich die Mahnung erst erhalten) auszugleichen. Die Mahnung beinhaltet unteranderem:

  • Zahlungsaufforderungen für 5 Monate an dem das Studio geschlossen war
  • 2 Mahnungsgebühren (Ich habe nur eine erhalten)

Da es mir natürlich unmöglich war, auf diese Mahnung rechtzeitig zu reagieren weil die Frist schon abgelaufen ist bevor ich den Brief überhaupt erhalten habe, muss ich ja davon ausgehen, das möglicherweise das Inkassobüro bereits kontaktiert wurde.

Zusammengefasst möchte ich nicht für die Monate zahlen, an den das Studio geschlossen war. Für die restlichen Monate zahle ich natürlich gerne das Geld zurück.

Nun meine Frage: Wie gehe ich damit jetzt am besten um? Soll ich jetzt als Erstes heute einfach mal direkt nur für die Monate zahlen, für die ich sicher (und gerne) zahlen muss, sprich an den Tagen an denen das Studio offen war?

Telefonisch ist niemand erreichbar und auf eine Antwort per E-Mail kann ich wohl bis nächste Woche warten. Ich möchte keine Probleme mit dem Inkassobüro da ich natürlich bereit bin zu zahlen, deshalb überlege ich direkt eine Zahlung über die Monate zu tätigen, an denen das Studio offen war.

Würde mich über jede Hilfe freuen, danke.

Tobi H.

Fitnessstudio, Inkassobüro, Mahnung
Über 600€ Inkasso Gebühren?

Moin liebe Community,

Kurz zur Hintergrundgeschichte (Inkasso-Problem weiter unten): Am 10.07.2019 erhielt ich von meinem ehemaligen Stromlieferanten, der Stromio GmbH, eine "Mahnung vor Inkasso" mit einem offenen Betrag von 2.353,91 EUR, welchen ich für den Zeitraum 05.08.2017 - 31.01.2018 nachzahlen soll.

Da ich dies für doch etwas sehr übertrieben hielt, wo ich doch schon über 100€ monatlichen Abschlag gezahlt hatte, folgten diverse Telefonate mit dem Unternehmen und Recherchen meinerseits.

Es stellte sich heraus, dass ich dummerweise nie meine Zählerstände manuell abgelesen habe, sondern diese bis auf Ein- und Auszugsablesung maschinell geschätzt wurden.

Nichtsdestotrotz standen am Ende für knappe 17 Monate Belieferung etwa 14.000kWh auf der Uhr. Da ich dies immer noch nicht glauben konnte folgten weitere Gespräche mit Stromio und nach Absprache sollte ich mich mit meinem örtlichen Stromnetzbetreiber zwecks Zählerprüfung in Verbindung setzen.

Nach weiterem hin und her kam hier am Ende heraus, dass ich diese nicht beantragen könne, da ich nicht mehr Vertragspartner bin und dort auch nicht mehr wohnhaft.

Ich fand mich also damit ab, den Betrag zahlen zu müssen und kontaktierte noch einmal Stromio um über die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sprechen.

Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings insgesamt bereits knapp 2 Monate vergangen und mir wurde mitgeteilt, dass der Fall mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben wurde.

Da ich vom betreffenden Büro, Tesch Inkasso, noch keinerlei Post bekommen hatte, kontaktierte ich diese umgehend telefonisch und nach deren Bitte auch per Mail, um
1. meine korrekten Kontaktdaten weiterzugeben und
2. nach einem Ratenzahlungsplan in Höhe von 100€ - 150€ zu fragen

Nun zum Hauptproblem:Neben der Hauptforderung von 2346,41€ und Zinsen in Höhe von 28,73€ soll ich nun noch ingesamt 613,00€ Gebühren an das Inkassobüro zahlen.

Die genauere Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:
2346,41€ Hauptforderung
28,73€ Zinsen
7,50€ Mahnauslagen des Gläubigers
2,70€ Adressermittlung
261,30€ Geschäftsgebühr
20,00€ Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale
321,50€ Teilzahlungsvergleich

=2988,14€ Forderungsstand

Da mich neben diesen horrenden Gebühren auch noch die Klauseln im Teilzahlungsvergleich sehr abschrecken, steht die Überlegung im Raum hier doch einen Anwalt einzuschalten, oder anderweitig gegen die Forderung vorzugehen.
Der Teilzahlungsvergleich soll im übrigen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt im Original zurückgesendet werden.

Da die ursprüngliche Forderung allerdings zumindest nicht ganz zu unrecht besteht, bin ich nicht ganz sicher wie in diesem Fall die beste Vorgehensweise / der nächste Schritt aussieht.

Bis hierhin vielen Dank fürs lesen! Was würdet ihr als nächstes tun?

Strom, Inkasso, Stromanbieter, stromkosten, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Stromrechnung, Inkassogebühren

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