Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und möchte Provision zahlen, geht das?
Hallo, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet (Verkauf von selbstgemachtem Schmuck). Nun möchte ich ein bestimmtes Armband in Zusammenarbeit mit einer Instagramerin vertreiben. Sie macht sozusagen Werbung dafür und ich Zahle Ihr Provision. Der Verkauf würde über meinen Etsy Shop laufen.
Nun meine Frage. Was muss ich dabei beachten? Wie Zahl ich die Provision am besten aus? Muss hierzu ein Arbeitsvertrag erstellt werden? Usw.
Danke für jede Antwort 😊
Liebe Grüße
Luisa
2 Antworten
Ich bin hier kein Rechtsprofi, aber mit meinem betriebswirtschaftlichen Hintergrund würde ich meinen, dass es hier sehr darauf ankommt, was für ein "Abkommen" bzw. was für einen Vertrag du mit ihr abschließt.
Wenn sie für dich ausschließlich nur Werbung machen soll, kannst du ihr ein normales Honorar auszahlen. Also du bezahlst sie quasi für eine Dienstleistung (diese Dienstleistung wäre Werbung machen auf Instagram/Promoten). Wie hoch das Honorar sein soll, legt ihr gemeinsam fest. Das wäre dann quasi ein fixes Honorar. Sagen wir für ein Monat 10 Fotos oder so.
Du könntest sie aber auch für diese Dienstleistung mit Verkaufsprovisionen in Form von Honorar bezahlen. Sprich, du zählst (durch einen Gutscheinencode, den du ihr gibst für ihre Follower) wie viele Leute durch sie eingekauft haben. Anhand von den Kaufzahlen kannst du ihr dann eine Provision in Form von einem Honorar auszahlen. Zum Beispiel 20 verkaufte Armbänder durch sie in diesem Monat entspricht so und soviel Euros.
Oder falls sie für dich die Armbänder verkauft, wie eine Verkäuferin, kannst du sie auch mit einem Gewinn bezahlen oder eben einer klassisch bekannten Verkaufsprovision.
Wofür du dich auch entscheidest, legst du dann in einem Vertrag fest, den sie und du unterzeichnen.
Wie berechnest Du denn die Provision?
Wer die Käufer gezählt über den Link von der Instagrammseite?
Oder Pauschal für die Werbung?
Du erstellst ihr dann eine Abrechnung:
z. B.
10 Verkäufe à 2,- Euro = 20 Euro.
Und den Betrag überweist Du ihr.
Fertig.
Jetzt hat sie schon mal das Gewerbe angemeldet, also lassen wir es ihr. ;-)
Mein alter Herr hat seinerzeit zentnerweise Meeresmuscheln gesammelt, daraus alles nur erdenkliche gebastelt und grösstenteils auf dem Flohmarkt verhökert.
Es war sein "Hobby".
In Wirklichkeit hat er damit nicht wenig Geld gemacht - eigentlich war es ein Gewerbe.
Ein Grenzfall offenbar. Wenn er damit durchgekommen ist - okay.
Ich bin am Schwanken. Wenn es Serien identischer Teile sind, ist es für mich Geerbe= Kunsthandwerk. Wären es allesEinzelstücke würde ich zu kunst tendieren. Vermutlich ist es aber ohnehin Liebhaberei.
Es sind Serien identischer Teile, deshalb habe ich ein Gewerbe angemeldet.
Ist denn Verkauf von selbstgemachtem Schmuck überhaupt gewerblich?