Ich bin hier kein Rechtsprofi, aber mit meinem betriebswirtschaftlichen Hintergrund würde ich meinen, dass es hier sehr darauf ankommt, was für ein "Abkommen" bzw. was für einen Vertrag du mit ihr abschließt.

Wenn sie für dich ausschließlich nur Werbung machen soll, kannst du ihr ein normales Honorar auszahlen. Also du bezahlst sie quasi für eine Dienstleistung (diese Dienstleistung wäre Werbung machen auf Instagram/Promoten). Wie hoch das Honorar sein soll, legt ihr gemeinsam fest. Das wäre dann quasi ein fixes Honorar. Sagen wir für ein Monat 10 Fotos oder so.

Du könntest sie aber auch für diese Dienstleistung mit Verkaufsprovisionen in Form von Honorar bezahlen. Sprich, du zählst (durch einen Gutscheinencode, den du ihr gibst für ihre Follower) wie viele Leute durch sie eingekauft haben. Anhand von den Kaufzahlen kannst du ihr dann eine Provision in Form von einem Honorar auszahlen. Zum Beispiel 20 verkaufte Armbänder durch sie in diesem Monat entspricht so und soviel Euros.

Oder falls sie für dich die Armbänder verkauft, wie eine Verkäuferin, kannst du sie auch mit einem Gewinn bezahlen oder eben einer klassisch bekannten Verkaufsprovision.

Wofür du dich auch entscheidest, legst du dann in einem Vertrag fest, den sie und du unterzeichnen.

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