Ich arbeite Teilzeit (20 h/Wo), mache ein freiwilliges Praktikum dazu (400 €) und bin kein Student, muss ich das Finanzamt informieren?

2 Antworten

Nein, denn Du darfst zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Nebenjob auf 450 € Basis ausüben.

Bei der Teilzeitstelle werden - denke ich - bereits Lohnsteuern und Sozialabgaben abgeführt.

Wenn das Praktikum im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (450€-Job, Minijob) ausgeübt wird, fallen für Dich keine weiteren Steuerabzüge an.

Du brauchst dies nicht dem Finanzamt melden, wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, muss dies der Praktikums-Betrieb tun.