Ich arbeite Teilzeit (20 h/Wo), mache ein freiwilliges Praktikum dazu (400 €) und bin kein Student, muss ich das Finanzamt informieren?
Muss ich das Finanzamt darüber informieren? Muss ich auch auf das Praktikum Steuern bezahlen? Ist auch von dem Praktikum die Krankenversicherung bezahlt?
2 Antworten
Nein, denn Du darfst zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Nebenjob auf 450 € Basis ausüben.
Bei der Teilzeitstelle werden - denke ich - bereits Lohnsteuern und Sozialabgaben abgeführt.
Wenn das Praktikum im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (450€-Job, Minijob) ausgeübt wird, fallen für Dich keine weiteren Steuerabzüge an.
Du brauchst dies nicht dem Finanzamt melden, wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, muss dies der Praktikums-Betrieb tun.