was passiert wenn ein ausländischen Student mehr als 20 stunden arbeitet?

1 Antwort

Doch, die Ausländerbehörde hat Dir mit Sicherheit mitgeteilt, in welchem Rahmen Dir eine Erwerbstätigkeit gestattet ist. Das musst Du mal nachlesen in dem Bescheid.

Bei Aufenthaltsgenehmigungen zu Ausbildungszwecken sind das manchmal 120 Tage pro Jahr bzw. 240 halbe Tage.

Davon abgesehen muss Dich natürlich weder der Arbeitgeber noch das Finanzamt vor irgendetwas warnen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/finanzierung/jobben/&ved=2ahUKEwjxtdyNn87tAhXx4uAKHZwzBFwQFjABegQICxAB&usg=AOvVaw1TDH1s9qLl4X6oW0wkxYyM

Laut Ihren Antwort verstehe ich, dass ich meine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern.

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