Wenn er eine private Wohnung hätte und Hotelkosten aufgrund der dienstlich veranlassten Reise anfallen würden, dann könnte er Reisekosten absetzen. Wenn aber die Wohnung in der selben Stadt ist, wie das Hotel, dann wird es dem Finanzamt nicht plausibel erscheinen, dass Hotelübernachtungen abgesetzt werden sollen.

Generell gilt, Reisekosten sind nur absetzbar, wenn auch eine Reise stattgefunden hat. Das Finanzamt prüft die Angaben zudem auf Plausibilität.

Mehr zu Reisekosten: http://www.spesen-ratgeber.de/reisekosten-dienstreise/

Viele Grüße

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Wenn Sie Ihr Einkommen in den Niederlanden erarbeiten und in den Niederlanden versteuern, können Sie nicht beim deutschen Finanzamt die Pendlerpauschale geltend machen. Da die Pendlerpauschale steuerliche Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer findet, müssen Sie auch Einkommen zu versteuern haben.

Informationen zur Pendlerpauschale auch hier: http://www.spesen-ratgeber.de/

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Ja, du musst die genauen Arbeitstage angeben. Dann darfst du die Kilometer des einfachen Arbeitsweges, also nicht Hin und Rückweg, sondern nur eine Strecke angeben mit 0,3 multiplizieren und dann hast du den Betrag, den du von der Steuer absetzen kannst. Es geht aber auch einfacher mit einem Online Rechner, der rechnet dir ganz easy alles aus, was du dann angeben kannst.

Einen guten Rechner habe ich hier gefunden:

http://www.spesen-ratgeber.de/pendlerpauschale-rechner/

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Ja, du kannst die Pendlerpauschale auch steuerlich absetzen, wenn du mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Es gilt, dass nur die Kilometer einer Strecke abgesetzt werden können. Die Jahreshöchstgrenze des Steuerfreibetrages liegt bei 4500 Euro.

Mit einem Rechner für die Pendlerpauschale kannst du den Betrag genau ausrechnen, den du von der Steuer absetzen kannst.

http://www.spesen-ratgeber.de/pendlerpauschale-rechner/

Achtung: Die Pendlerpauschale ist für den regelmäßigen Arbeitsweg absetzbar, die Kilometerpauschale ist für die Entfernungskilometer einer Geschäftsreise absetzbar......das wird gerne verwechselt....;)

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Hallo, ja, die Pendlerpauschale gilt für den einfachen Arbeitsweg schon ab dem ersten Kilometer. Wie hoch deine Steuerersparnis sein wird, kannst du ganz genau berechnen lassen. Es gibt unzählige Online-Rechner für die Berechnung der Pendlerpauschale. Wie zum Beispiel dieser: http://www.spesen-ratgeber.de/pendlerpauschale-rechner/

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