Hohe Nachzahlung bei Steuerklasse 1, trotz vollständig abgeführter Steuer?
Hallo,
ich habe ein grundsätzliche Frage. Seit letztem Jahr bekomme ich in meinem Steuerprogramm eine hohe Nachzahlung angezeigt, sobald ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass alle Steuern von meinem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wurden und ich auch keine Steuern mehr nachzahlen muss, sofern der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat. Ist doch richtig, oder?
Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und hab einen Vollzeitjob.
Die Daten:
3 Bruttoarbeitslohn: 100.090,54€
4 einb. Lohnsteuer: 31.171,00€
5 Solidaritätszuschlag: 1.714,39
22 Arbeitgeb. Anteil RV: 6.577,20€
23 Arbeitn. Anteil RV: 6.577,20€
24 Steuerfr. Arbeitgeberzuschüsse priv. KV: 2.528,68€
24 Steuerfr. Arbeitgeberzuschüsse priv. PV: 104,88
27 Arbeitnehmerbeiträge AV: 1.044,00€
28 Beiträge priv. KV/PV: 1.899,96€
Auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen (ww.bmf-steuerrechner.de) habe ich meinen Lohnsteuerabzug und Solidäritätszuschlag berechnen lassen. Beide Beträge stimmen exakt überein, wie auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.
Laut Steuerprogramm (Tax2014) soll ich jedoch 1.545€ nachbezahlen. Ich habe nur die Steuerbescheinigung eingetippt und natürlich alle meine privaten Daten.
Jetzt die Fragen:
Wie kommt dieser Betrag von 1.545€ zustande, wenn ich doch bereits die vollen Steuern bezahlt habe?
Eigentlich müsste doch erst einmal nichts nachbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber bereits alles richtig abgeführt hat, oder? Wo liegt dann der Fehler?
Vielleicht kann mir jemand eine plausible Antwort geben, bevor ich einen Steuerberater kontaktiere.
1 Antwort
Die Nachzahlung liegt an der privaten Krankenversicherung udn der hohen steuerfreien Erstattung.
Der Arbeitgeber darf soviel erstatten, wie er als Arbeitgeberanteil für einen vergleichbaren Arbeitnehmer der pflichtversichert ist, gezahlt hätte.
Aber er darf natürlich nicht nur nicht mehr zahlen als Du überhaupt ausgibst, sondern nicht mehr als 50 % der Beiträge.
Den Rest schlägt das Finanzamt Deinen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu.
Möglicherweise hast Du unter 28 nur das eingetragen, was Du zusätzlich zu den Arbeitgeberzuschüssen noch selbst gezahlt hast?
Das würde die Diskrepanz zwischen 24 und 28 und den meiner Ansicht nach sehr niedrigen PKV-Beitrag erklären.
Du zahlst nicht steuern für die steuerfreien Zuschüsse, sondern für die Beträge um die diesesteuerfreien Zuschüsse zu hoch sind.
Lt. Deinen Angaben sind Deine KV-Beiträge total 1.900,- Euro.
D.h. so hoch sind Deine Aufwendungen.
Dein Arbeitgeber zahlt Dir einen steuerfreien Zuschuss von 2.662 Euro.
Also mehr als Deine Aufwendungen.
Nach § 257 Abs. 2 SGB 5 darf Dein Arbeitgeber aber höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zahlen. Das wären 950,- Euro.
Der Rest ist steuerpflichtig.
Wenn ich nur Dein Gehalt und die Steuervorauszahlungen eingebe, komme ich nicht auf eine Nachzahlung.
Eventuell liegt es daran, das dieses Programm die Vorsorgepauschale nciht rechnet. Eventuell liegt es an dem Steuerprogramm.
Mache es mal mit www.elster.de das ist das offizielle Steuerprogramm der Finanzverwaltung.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bin überrascht. :)
D.h. ich zahle Steuern auf die steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für die KV und PV?
Wieso dann steuerfrei, wenn ich Steuern dafür bezahlen muss?
Oder für was bezahle ich konkret diese Steuern? Wenn ich im Steuerprogamm nur die ersten 3 Einträge mache, zahle ich schon 2357€ Steuern.
Ansonsten habe ich keine weiteren Einnahmen angegeben.
Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich habe mich noch nie so richtig mit diesen Steuerthemen beschäftigt, was ich gerade versuche nachzuholen.