KSK und Nebenjob - Jahrelang doppelt Sozalversicherung gezahlt

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Hallo,

für die Verjährungszeit werden die KV- und PV-Beiträge auf Antrag an den AN und AG erstattet. Für die Zeit davor sieht es schlecht aus. Die Verjährungsfrist hat gerade das Ziel zu einer Rechtssicherheit beizutragen. Im umgekehrten Fall (Beiträge wurden zu wenig gezahlt) wäre man als AN ja auch sehr froh über diese Rechtssicherheit. Verjährung heißt im Übrigen nicht, dass keine Ansprüche mehr bestehen, sondern, dass die Krankenkasse die Ansprüche mit Hinweis auf die Verjährung ablehnen kann.

Nicht verjährt sind die Beiträge aus Januar 2008 bis jetzt. Wenn der Beitrtag für Dezemvber 2007 erst im Januar 2008 gezahlt wurde, ist er auch noch nicht verjährt.

Es ist sehr ungewöhnlich, das diese Doppelzahlung nicht aufgefallen ist:

  • die frühere Krankenkasse hätte die doppelten Meldungen von AG und KSK merken müssen.

  • der Betriebsprüfer der Rentenversicherung prüft alle 4 Jahre die Beitragszahlung im Betrieb.

Ob evtl. noch arbeitsrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen, kann ich nicht beurteilen (sind aber vermutlich ebenfalls verjährt).

Tipp für die Zukunft:

-Infos über eine selbständige Tätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich geben und darauf achten, das es zur Personalakte genommen wird.

  • wesentliche Aussagen von der Krankenkasse schriftlich geben lassen

Gruß

RHW

Gern geschehen.

Danke für den Stern und das Kompliment.

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...Arbeitgeber des Nebenjobs. Wusste der, dass daneben eine hauptberufliche Selbstständigkeit existierte ?

Ja, davon wusste er.

Gruß, Finn.

Hallo, schlecht.

Denn der Verursacher ist soweit ich das verstehe, der Arbeitgeber des Nebenjobs. Wusste der, dass daneben eine hauptberufliche Selbstständigkeit existierte ?

Wenn nein, ist er unschuldig, wenn ja, ist die Sache vor 2008 wohl verjährt.

Die Kasse hat ja wohl erst mit Wirkung von 2010 erkannt, dass die beiden Versicherungsverhältnisse zsammengehören.

Hallo RHWWW,

Danke für die informative Antwort! Das hilft weiter, bzw. bestätigt Bekannntes.

Gruß, Finn.