Sobald eine Absicht zum Verkauf deiner Bilder besteht, muss man das dem Finanzamt melden. - zumindest rein theoretisch. Denn niemand wird dich drankriegen, wenn du durch einen Zufall ein Bild verkaufst.

Gibt es jedoch, wie in deinem Fall eine Homepage (Das gilt auch für Ausstellungen und Werbeaktionen), die deine Kunst nicht nur vorstellt, sondern auch anpreist, musst du dich als freiberuflich melden. (kein Gewerbe)

Dazu schreibst du einfach einen kurzen Brief an das Finanzamt, das für deinen Bezirk zuständig ist, mit deiner Absicht, einer kurzen Beschreibung deiner Tätigkeit und dass du die entsprechenden Unterlagen anfordern möchtest. Innerhalb von wenigen Tagen wird dir ein Formular zugeschickt, das du ausfüllst und zurücksendest.

Wenn keine Fragen aufkommen, wirst du wiederum innerhalb von ca 2-3 Wochen einen Brief mit deiner Steuer-ID und deiner "Bezeichnung" ehralten, die du dann immer im Fall eines verkaufs angeben musst.

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