Muss ich ein Gewerbe vorher anmelden wenn ich Angebote schreiben will zu Firmen?

1 Antwort

Nein erst wenn Arbeiten ausgeführt werden muss dies geprüft werden. Wenn Sie als Subunternehmer tätig werden braucht man eh kein Gewerbe anmelden. Da wird man quasi nur als Gehilfe des Hauptunternehmers tätig.

Juergen010  03.02.2017, 13:09

Hää? ..;-)

Hast Du da nicht etwas verwechsbucxelt? ..;-)

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hildefeuer  03.02.2017, 14:12
@Juergen010

Nein das ist korrekt so. Die Tätigkeit als Subunternehmer ist anmelde frei. So steht es in der amtlichen Kommentierung zur Gewerbeordnung. Auch die Tätigkeit für Freiberufler und Behörden, Gemeinden ist anmeldefrei. Da sind die dann Hauptunternehmer. Der Subunternehmer ist nur Gehilfe, deshalb entfällt auch der Meisterzwang.

Das ist mir so vom örtlichen Landkreis so mitgeteilt worden nebst Kopie der Kommentierung.

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Juergen010  03.02.2017, 18:41
@hildefeuer

Danke für die Aufklärung.

Da bin ich geistig ja heftig falsch abgebogen.

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