Hausverkauf an eigenes Kind?

3 Antworten

Im Erbfall trittst du in die Fußstapfen des Verstorbenen, sprich war das Haus schon länger als 10 Jahre in dessen Besitz, fällt keine Einkommenssteuer auf eventuelle Verkaufsgewinne an.

Vermieten kann steuerlich interessant sein, aber auch schlecht. Das kommt auf die individuelle Situation und vor allem deinen Steuersatz an.

Eine weitere Alternative wäre der Verkauf gegen ein Verkäuferdarlehen

Bei einem ererbten Haus wird die Vermietung nichts ausmachen.

Der, der es Dir vererbt hat, wird es vermutlich vor mehr als 10 Jahren gekauft haben, damit wäre der Gewinn bei Dir aus der Einkommensteuerpflicht raus.

Natürlich kannst Du es an Dein Kind vermieten. Nimmst Du dafür 2/3 der ortsüblichen Vergleichsmiete, kannst Du alle laufenden Kosten abziehen, wie auch die Abschriebungen udn eventuelle Kreditzinsen. Beachte, wenn z. B. eine neue Heizung eingebaut wurde, gibt es ggf. günstige Sonderabschreibungen udn Du kan steuerlnst chen Verlust machen. Abgier Du musst Dich natürlich beraten lassen.

An Dein Kind verkaufen, oder verschenken (unter dem Marktpreis verkaufen nennt man emischte Schenkung), geht jederzeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein, steuerrechtlich ist es kein Problem erst zu vermieten und dann zu verkaufen.

Denke daran dass [in Deutschland] Dein Sohn KEINE Grunderwerbsteuer als Dein Verwandter in gerader Linie zahlen brauch (bzw. dass er einen Antrag auf Erlassung der Grunderwerbsteuer stellen kann).