Bank besteht auf Löschung Nießbrauchsrecht - kann man Hausverkauf notariell ausschließen?

3 Antworten

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Mit Einwilligung der Mutter ist der Nießbrauch löschbar, ohne Einwilligung nicht. Da müßt Ihr zunächst die Bereitschaft der Mutter erkunden, sich darauf einzulassen. Wenn sie nicht will, ist die Sache damit für Euch zunächst erledigt. Zwingen könnt Ihr sie nämlich nicht.

Desweiteren solltet Ihr daran denken, dass der Verzicht auf den Nießbrauch ein Vorgang ist, der Schenkungsteuer auslösen kann.

Offengestanden kann ich nicht nachvollziehen, was Ihr Euch von einem Veräußerungsverbot erhofft: Wenn das dem Rang dem der Bank vorgehen soll, wird die Bank nicht zustimmen und das Darlehen verweigern. Wenn umgekehrt das Grundpfandrecht der Bank dem Veräußerungsverbot vorgehen soll, ist letzteres völlig wertlos.

Sucht Euch besser einen anderen Kreditgeber.

Werner: Durch die ersatzlose Löschung verliert die Nießbrauchsberechtigte vermutlich einen Großteil ihrer gesicherten Altersvorsorge. Zur Auflage der Bank kann ohne Wissen um den Verkehrswerts der Immobilie nach Umbau, dem Alter der Mutter, der erzielbaren Nettomiete und der beantragten Höhe des Umbaudarlehens nichts gesagt werden. Die Bewertung des Nießbrauchs wird auch durch den Abschlag erschwert , der sich aus der Unsichterheit ergibt, dass die Berechgtiggte länger lebt als es die stat. Lebenserwartung es vorsieht.

Ohne eine geeignete Alternative in Form einer dinglich gesicherten Rente wäre die Löschung nicht zu rechtfertigen.

Ich würde mir Dies erst einmal schriftlich von der Bank begründen lassen und dann ggf. einen anderen Kreditgeber suchen.