Hausdurchsuchung?

1 Antwort

  1. Es gibt den Verdacht einer Straftat.
  2. Das soll aufgeklärt werden.
  3. Es passierte auf Facebook, also Internet.
  4. Somit weren erstmal alle Sachen beschlagnahmt, die den Zugriff gewähren.
  5. Die werden untersucht.
  6. Wird nicht gefunden, bekommst du es zurück.
  7. Wird was gefunden und kommt es zu einer Verhandlung, liegen die Beweise (Mobilgeräte) auf dem Richtertisch.
  8. Kommt es nur zu einem Strafbefehl, bekommst Du die Sachen zurück, wenn Du den akzeptierst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.