Haus und Grund getrennt eingetragen. Was muss beim Verkauf beachtet werden?
Meine Frau hat von ihrem verstorbenen Vater ein Grundstück geerbt. Die Erbengemeinschaft zusätzlich nur noch ihre Schwester, da er bereits geschieden war. Das Grundstück gehörte ihrem Vater, das Haus haben beide Eltern zusammen gebaut und sind für das Haus auch beide im Grundbuch eintragen. Zu DDR Zeiten war es möglich Haus und Grund separat einzutragen. Nun musste ihr Vater 2007 das Grundstück im Sinne einer einer Rückübertragung erneut gekauft werden. Im Grundbuchauszug steht nun nur noch ihr Vater als Eigentümer.
Wir möchten das Grundstück nun verkaufen, wissen aber nicht so recht was nun mit der Mutter passiert oder passieren muss. Im Scheidungsurteil ist übrigens nichts dazu erwähnt.
Gruß und vielen Dank.
1 Antwort
Ich würde fast sagen, dass wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen ist, keinen Anspruch auf einen Anteil des Gewinns hat, wenn das Grundstück verkauft wird.
Oder meinst du, dass die Mutter noch auf eins von beidem (Haus oder Grundstück) noch eingetragen ist?
Genau das ist es ja...die Mutter ist mit (und ausschließlich) für das Haus eingetragen. Das Grundstück gehörte allein dem Vater und damit nun seinen beiden Töchtern.