Haus und Grund getrennt eingetragen. Was muss beim Verkauf beachtet werden?

1 Antwort

Ich würde fast sagen, dass wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen ist, keinen Anspruch auf einen Anteil des Gewinns hat, wenn das Grundstück verkauft wird.

Oder meinst du, dass die Mutter noch auf eins von beidem (Haus oder Grundstück) noch eingetragen ist?

Waukeen 
Fragesteller
 27.06.2018, 09:29

Genau das ist es ja...die Mutter ist mit (und ausschließlich) für das Haus eingetragen. Das Grundstück gehörte allein dem Vater und damit nun seinen beiden Töchtern.

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boarkel  04.07.2018, 09:18

Dann hat sie wohl ein Mitspracherecht was den Verkauf angeht.

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