Erbschein beantragen nach mehr als 30 Jahren?
Mein Großvater starb 1987 , meine Großmutter 1983. Beide hielten testamentarisch (hinterlegt auf dem Nachlassgericht) fest, dass mein Vater (verstorben 1996) Haus und Hof erbt. Nun ist noch ein kleines Grundstück hinter dem Grundstück aufgetaucht, was meinem Großvater gehörte und nun der neue Hauseigner (aus der damiligen Erbenauflösung Versteigerung) gern dazu hätte. Dieses wurde aber zu DDR Zeiten nirgends erwähnt und Testamentarisch nicht festgehalten. Und doch ist der Opa immernoch Eigentümer und mein Vater Erbe. Um das Grundstück nun regelrecht dem damaligen Erwerber ordentlich zukommen zu lassen, ist nach seiner Info ein Erbschein notwendig vom Opa an meinen Vater. Stellt das Nachlassgericht so was nach 30 Jahren noch aus-oder bleibt das Grundstück so wie beim Tode unberührt und gehört "niemanden". Der damalige Käufer hätte gern das Grundstück.
1 Antwort
Die Umschreibung des Eigentums an dem Nachlassgrundstücks auf die Erben bedarf eines Erbscheins des Nachlassgerichts. Der nach dem Tode der Erblasser seinerzeit erteilte Erbschein reicht zur Grundbuchberichtigung aus.