Haus auf Raten verkaufen?

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Bergwolf

Zum Grundstückskaufvertrag mit Ratenzahlung und sofortiger Eigentumsumschreibung zu deiner Sicherheit noch fünf Empfehlungen:

Bestellung einer erststelligen vollstreckbaren Grundschuld mit 18 % Zinsen,

Bestellung einer Rückauflassungsvormerkung,

Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel; sie kommt allerdings erst dann in Betracht, wenn der Ratenzahlungsplan länger als zehn Jahre dauert, folglich sollte er etwas länger als vorgesehen dauern,

Vereinbarung von Verzugszinsen.

Lass dir Sinn und Zweck vom Notar erläutern.

Darüber hinaus würde ich eine Anzahlung von mindestens zehn Prozent verlangen.

Burgwolf1 
Fragesteller
 28.06.2023, 16:37

Danke, du hast mir sehr geholfen!

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Ja das geht. Allerdings gibst du dadurch ggf den Käufer ein Darlehen. Die Erträge draus könnten steuerpflichtig sein, bzw wenn es keine Erträge gibt könnte das ganze Schenkungssteuer pflichtig sein. Ihr solltet das mit einem Steuerberater besprechen und die richtigen Formulierungen im Vertrag wählen. Zusätzlich würde ich mir auf jeden Fall eine Grundschuld eintragen lassen, und im Kaufvertrag eine (übliche) Klausel dass sich der Käufer im Falle eines Zahlungsverzuges der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.

Klar geht das, völlig normal wie jede andere Finanzierung halt auch.

Das wird über den notariellen Kaufvertrag geregelt und dann im Grundbuch eingetragen!

Ihr wollt dem Mieter ein Darlehen geben. Wenn er nur auf Raten zahlen kann, bekommt er offenbar kein Darlehen von der Bank? Dafür gibt es i.d.R. Gründe - die ihr hoffentlich kennt? Und ebenso hoffentlich habt Ihr selbst gute Gründe, warum Euch die Gründe der Bank nicht interessieren?