Oma ins Pflegeheim - Schenkung Haus

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Es wäre schön, wenn auf solche Fragen auch die endgültigen Ergebnisse geschrieben werden. Damit man mal weiß, was nun war ;)

Allerdings sehe ich das irgendwie anders. Du hast das Haus zwar geschenkt bekommen, aber soweit ich weiß, ist die Unterhaltsverpflichtung doch nur bis zum 1. Grad und damit Eltern <-> Kinder. Du bist aber 2. Grades: Oma -> Eltern -> du und somit meines Wissens nicht mehr Unterhaltspflichtig.

Wenn sie das jetzt z. B. der Kirche geschenkt hätte, könnte das Amt doch auch nicht im Nachhinein von der Kirche Unterhalt anfordern.

Vielleicht gibt's aber noch eine Abschlussnachricht, schön wär's :)

Die Schenkung könnte leider, wegen der fehlenden 5 Monate rückgängig gemacht werden.

Nun ist das Haus schon verkauft, dazu noch auf Raten.

Ich würde mich schon mal geistig darauf einstellen, das Forderungen kommen.

Schließlich wird Dein Großvater, bzw. Deine Großmutter eine Erklärung unterschreiben müssen, wo auch nach Schenkungen in den letzten 10 jahren gefragt wird.

Ist es eventuell möglich die alte Dame 5 Monate daheim zu pflegen. Es gibt schließlich Pflegegeld aus der Pflegeversicherung.

Hallo, bei mir war das so. Meine Eltern haben mir 2000 das Haus überschrieben. 2003 starb mein Vater und meine Mutter bekam einen Schlaganfall. Ich hab sie bis 2007 in ihrer Wohnung gepflegt. Dann ging es nicht mehr.2008 kam sie ins Pflegeheim. Ich habe beim Sozialamt einen Antrag gestellt.Dem wurde stattgegeben und ein Jahr später forderte das Sozialamt die Rückgängigmachung der Schenkung oder die Rückzahlung von ca.11.000 € plus monatlich 785,00€. Das alles wegen der 10Jahresfrist.