Grundbuch - lediglich Erwerbsvormerkung eingetragen

6 Antworten

Erst nach 7 Jahren fällt Euch auf, dass Ihr niemals einen Grundbuchauszug über den Vollzug der Eigentumsübertragung vom Grundbuchamt bekommen habt?! Das nenn ich mal eine fixe Reaktion. Zudem frage ich mich, wer denn bisher die Grundbesitzabgaben bezahlt hat. Eine Auflassungsvormerkung führt eben gerade noch nicht zum Eigentumsübergang sondert sichert nur die Rangstelle. Normalerweise sendet dann die Gemeinde weiterhin den Abgabenbescheid an den, der im Grundbuch als Eigentümer steht. Aber keine Sorge: Es ist kein Nachteil für Euch entstanden da die Rangstelle ja gewahrt und die Zahlung nachweisbar ist.

Der Notar hat einfach nur verschlafen die auflassung (so nennt sich die Eintragung fachlich) anzumelden.

Deshalb ist noch die Auflassungsvormerkung drin.

Er wird sich beeilen, ist nämlich sein Versäumnis.

Nachdem die Erwerbsvormerkung durch den Notar erfolgt ist und der Kaufpreis gezahlt wurde, ist der Eintrag ins Grundbuch nur noch ein formal- juristischer Akt, bis Du schwarz auf weiß im Grundbuch sehen kannst, dass Du der neue Eigentümer bist.

Warum das bisher nicht geschehen ist, weiß der Geier, aber Du brauchst Dir tatsächlich keine Sorgen machen.

Der Notar wird sich mit Sicherheit in Kürze bei Dir melden.

Danke, Eure Antworten beruhigen mich dann doch!

Ich werde weiter berichten. Wenn der Notar sich nicht in der nächsten Woche meldet rufe ich ihm nochmals an. Die beglaubigte Ausfertigung des Kaufvertrags haben wir übrigens hier.

Ich werde weiter berichten!!

Hallo,

der Notar bzw. seine Angestellten haben gepennt. Oder die Zahlung des Kaufpreises wurde ihm gegenüber nicht nachgewiesen.

Das wird er regeln.

Was ich mich frage: Ist das Haus auch noch über den Verkäufer versichert ?

Viel Glück

Barmer