Wir wollen Innen-Fotos für Neuvermietung machen, darf der jetzige Mieter das ablehnen?

2 Antworten

Das Fotografieren der Mieterwohnung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Mieters. Der Mieter kann solche Fotos ablehnen, die seine Gegenstände (z. B. Bilder, Möbel, Gardinen) und seine "Ordnung" abbilden. In Eurem Falle hat der Mieter das Ablehnungsrecht.

Nicht verweigern kann er Fotos vom Fensterausblick, leeren Balkon, Einbauküche des Vermieters, Bad, Stuckdecken oder Glastüren.

Wie sich Mieter bzw. Vermieter im übrigen bei der Neuvermietung zu verhalten haben, kann hier nachgelesen werden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm.

Versuche Ihn doch umzustimmen mit 50€.