Hauptjob und Teilzeitjob?

3 Antworten

Du darfst so viel verdienen, wie Du willst, oder kannst.

Wenn beide Tätigkeiten über die steuerklasse abgerechnet werden, also anstellungen sind, regelt sich praktisch alles automatisch.

Du gibst dann eine Einkommensteuererklärung ab udn bekommst zu viel gezahlte Steuer zurück, oder musst noch etwas nachzahlen, was auch vorkommt.

Ist die Nebentätigkeit eine selbständige Tätigkeit, musst Du dafür Krankenversicherungsbeiträge zahlen und die Versteuerung erfolgt über die Einkommensteuererklärung (Anlage EÜR + G)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Sinchen2000 
Fragesteller
 20.06.2023, 09:48

Es ist ein Online-Teilzeitjob. Die Firma ist in der USA und es gibt keinen richtigen Arbeitsvertrag. Ich bin dort als Teilzeitkraft angestellt. In Deutschland ist mein Hauptjob. Werden bei dem Teilzeitjob über die Steuern auch die Krankenversicherungsbeiträge und die Sozialabgaben gemacht ? Oder muss man sich dafür irgendwo anmelden ?

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wfwbinder  20.06.2023, 11:18
@Sinchen2000

Wahrscheinlich bekommst du aus den USA auch keinen festen Betrag, sondern wechselnde Beträge, oder wie wird abgerechnet?

Deine Krankenkasse wird Deinen Einkommensteuerbescheid haben wollen, um die Beiträge zu ermitteln.

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Sinchen2000 
Fragesteller
 20.06.2023, 21:11
@wfwbinder

Es ist ein Online-Teilzeitjob. Also ich bekomme Geld indem ich Videos like. Ich habe keinen festen Betrag das ich selber entscheiden kann wie viel ich pro Tag arbeite.

und wie sieht es mit den Sozialabgaben aus ?

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wfwbinder  20.06.2023, 22:20
@Sinchen2000

Es ist eine selbständige Tätigkeit.Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, beantrage eine USt-ID und teile sie Deinem Vertragspartner mit.

Krankenversicherungsbeiträge erst, wenn Du mit dem Onlinejob mehr verdienst, als im Hauptberuf.

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Sinchen2000 
Fragesteller
 22.06.2023, 08:32
@wfwbinder

Das Geld wird in Krypto also USDT ausbezahlt, zählt es dann immer noch unter Selbstständige Tätigkeit ?

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wfwbinder  22.06.2023, 09:57
@Sinchen2000

Die Währung, oder die Art der Bezahlung hat nichts mit der Steuer zu tun.

Du könntest auch Deine Leistungen gegen die Lieferung von einer Palette Coca Cola tauschen und es wäre so einzustufen.

Die frage ist nur die Vertragsart. Da Du rein Leistungsmäig bezahlst wirst, ohne Sozaiversicherung usw. ist es eine selbständige Tätigkeit.

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Sind beide Jobs auf Steuerkarte.

Der erste Job auf persönliche Steuerklasse, der 2. Job auf Steuerklasse 6. Ergo solltest du den Job, wo du mehr verdienst auf deine Reguläre Steuerklasse machen und den Job, wo du weniger verdienst auf Steuerklasse 6.

Beide Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 48 Wochenstunden inklusive Überstunden betragen.

Beide Ag müssen über den anderen Job informiert werden. Sie können ihn dir aber nicht Pauschal verbieten.

Sinchen2000 
Fragesteller
 20.06.2023, 09:32

Also gibt es für mich keine Konsequenzen wenn ich nebenbei mehr verdiene als bei meinem Hauptjob? Muss ich einer Versicherung über das Einkommen informieren ? Ich bin in der USA bei einer Firma als Online-Teilzeitkraft eingestellt. Ich bekomme leider keine Monatsabrechnung sondern nur am Ende vom Jahr die Unterlagen für die Steuererklärung.

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