Hat jemand Ahnung von Mieterrecht?

2 Antworten

Wenn der neue Vermieter zugesagt und auch schon die erste Rate der Kaution angenommen hat, ist bereits ein muendlicher Mietvertrag zustande gekommen. Daran sind nun auch beide Seiten gebunden.

Der alte Vermieter bietet euch anscheinend einen Aufhebungsvertrag zum 30. April an, mit dem das Mietverhaeltnis vorzeitig beendet werden soll und ihr nicht mehr an die Kuendigungsfrist gebunden seid. Zu einem anderen Termin bietet er euch keinen Aufhebungsvertrag an, also nur zum 30. April oder gar nicht. Das ist natuerlich absolut rechtens. Er braucht euch auch gar keinen Aufhebungsvertrag anzubieten und kann auf Einhaltung der Kuendigungsfrist bestehen. Insofern ist das sogar ein recht grosszuegiges Entgegenkommen eures alten Vermieters.

Nehmt ihr den Aufhebungsvertrag an, muesst ihr natuerlich am 30. April raus. Nehmt ihr ihn nicht an, zahlt ihr weiter Miete und Nebenkosten bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist. Die Entscheidung liegt bei euch.

Ein Mietvertrag erfordert keine Schriftform, durch die Kautionszahlung ist ein Mietvertrag zustande gekommen, die Frage ist nur die Beweisbarkeit, ab wann der Mietvertrag läuft. Steht das Datum auf der Quittung? Der Vermieter muss euch die Schlüssel nicht vorab geben, es reicht, wenn er euch diese am ersten Tag des Mietverhältnisses übergibt.

Sofern nichts kürzeres Vereinbart ist habt ihr eine 3 Monatige Kündigungsfrist. Wenn euch der alte VM ein Angebot zum früheren Auszug macht, dann könnt ihr das annehmen, müsst aber nicht. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist nicht gültig. Ergo zu wann habt ihr gekündigt?

Rauswerfen kann euch der VM nicht, wenn die Kündigungsfrist oder Frist zum Aufhebungsvertrag vorbei ist und ihr länger wohnen bleibt, schuldet ihr dem VM weiter die Miete, darüber hinaus werdet ihr Schadensersatzpflichtig, sollte euer VM schon Nachmieter haben, die nicht einziehen können und wegen euch jetzt ihre Sachen einlagern müssen und in ein Hotel ziehen müssen, weil auch sie aus ihrer alten Wohnung raus mussten. Will der VM euch raus haben muss er eine Räumungsklage vor Gericht machen und sowas dauert Monatelang und kostet jede menge Geld.

Wie auch immer, wenn man umzieht, sorgt man immer für wenigstens einen Monat überschneidung, damit man in Ruhe umziehen kann. Da man ja auch die neue Wohnung noch einrichten muss und die alte ggf noch herrichten(streichen) muss.

JanaMai 
Fragesteller
 12.04.2023, 22:49

Vielen Dank für die Antwort, war sehr hilfreich. Wir nehmen den Aufhebungsvertrag nicht an da wir Gefahr Laufen eine Doppelbelastung zu haben. Morgen telefoniert mein Freund mit dem neuen Vermieter um alles weitere zu klären.

Lg

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