Hat jemand Ahnung von Mieterrecht?
Hallo an alle!
Mein Freund und ich haben folgendes Problem. Wie wohnen seit 3 Jahren in einem Zimmer in einer WG. Jetzt endlich haben wir eine Wohnung über eBay Kleinanzeigen gefunden. Stehen mit dem neuem Vermieter regelmäßig in Kontakt über WhatsApp. Mein Freund hatte sich die Wohnung schon angeschaut und direkt zugesagt. Auch vom Vermieter ist die mündliche Zusage vorhanden. Vor Ort wurde schon die erste Rate Kaution bezahlt und auch vom Vermieter quittiert.
Jetzt ist es aber so daß er öfter absagen musste wegen Krankheit etc. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es noch nicht. Und die Schlüssel haben wir auch noch nicht. Der neue Vermieter will diesen Donnerstag mit meinem Freund telefonieren um Einzelheiten zu klären. Schlüssel etc.
Unser alter Vermieter hat uns zwei Optionen gegeben, entweder wir Ziehen Regulär zum Ende des Monats aus oder wir treten von der Kündigung zurück und hätten bei Auszug eine Doppel Belastung der Miete.
Falls sich das mit der neuen Wohnung noch weiter in die länge zieht, darf unser Vermieter uns Ende des Monats in die Obdachlosigkeit Schicken? Und was haben wir für Rechte des neuen Vermieters? Vllt war ja jemand schonmal in der selben oder ähnlichen Situation und kann uns Ratschläge geben.
Wir bedanken uns im voraus.
LG
2 Antworten
Wenn der neue Vermieter zugesagt und auch schon die erste Rate der Kaution angenommen hat, ist bereits ein muendlicher Mietvertrag zustande gekommen. Daran sind nun auch beide Seiten gebunden.
Der alte Vermieter bietet euch anscheinend einen Aufhebungsvertrag zum 30. April an, mit dem das Mietverhaeltnis vorzeitig beendet werden soll und ihr nicht mehr an die Kuendigungsfrist gebunden seid. Zu einem anderen Termin bietet er euch keinen Aufhebungsvertrag an, also nur zum 30. April oder gar nicht. Das ist natuerlich absolut rechtens. Er braucht euch auch gar keinen Aufhebungsvertrag anzubieten und kann auf Einhaltung der Kuendigungsfrist bestehen. Insofern ist das sogar ein recht grosszuegiges Entgegenkommen eures alten Vermieters.
Nehmt ihr den Aufhebungsvertrag an, muesst ihr natuerlich am 30. April raus. Nehmt ihr ihn nicht an, zahlt ihr weiter Miete und Nebenkosten bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist. Die Entscheidung liegt bei euch.
Ein Mietvertrag erfordert keine Schriftform, durch die Kautionszahlung ist ein Mietvertrag zustande gekommen, die Frage ist nur die Beweisbarkeit, ab wann der Mietvertrag läuft. Steht das Datum auf der Quittung? Der Vermieter muss euch die Schlüssel nicht vorab geben, es reicht, wenn er euch diese am ersten Tag des Mietverhältnisses übergibt.
Sofern nichts kürzeres Vereinbart ist habt ihr eine 3 Monatige Kündigungsfrist. Wenn euch der alte VM ein Angebot zum früheren Auszug macht, dann könnt ihr das annehmen, müsst aber nicht. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist nicht gültig. Ergo zu wann habt ihr gekündigt?
Rauswerfen kann euch der VM nicht, wenn die Kündigungsfrist oder Frist zum Aufhebungsvertrag vorbei ist und ihr länger wohnen bleibt, schuldet ihr dem VM weiter die Miete, darüber hinaus werdet ihr Schadensersatzpflichtig, sollte euer VM schon Nachmieter haben, die nicht einziehen können und wegen euch jetzt ihre Sachen einlagern müssen und in ein Hotel ziehen müssen, weil auch sie aus ihrer alten Wohnung raus mussten. Will der VM euch raus haben muss er eine Räumungsklage vor Gericht machen und sowas dauert Monatelang und kostet jede menge Geld.
Wie auch immer, wenn man umzieht, sorgt man immer für wenigstens einen Monat überschneidung, damit man in Ruhe umziehen kann. Da man ja auch die neue Wohnung noch einrichten muss und die alte ggf noch herrichten(streichen) muss.
Vielen Dank für die Antwort, war sehr hilfreich. Wir nehmen den Aufhebungsvertrag nicht an da wir Gefahr Laufen eine Doppelbelastung zu haben. Morgen telefoniert mein Freund mit dem neuen Vermieter um alles weitere zu klären.
Lg