Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?
Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:
Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.
Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.
Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.
Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?
Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!
3 Antworten
Einen Anspruch hast du meiner Meinung nach nur, wenn du nachweisen kannst, dass der Notdiensteinsatz aufgrund eines Verschuldens der Mieter notwendig wurde. Das solltest du dir erstmal vom Installateur bestätigen lassen. Auf Hörensagen basierende Indizien ("Früher war das nicht so") helfen da leider gar nicht weiter. Erst wenn du diesen Nachweis führen kannst, lohnt sich ein Vorgehen.
In jedem Fall solltest du aber mit den Mietern sprechen und erklären, dass ein Heizungsraum kein Wäsche- oder Trocknungsraum ist. Es dürfte auch Sinn machen, die Mieter schriftlich aufzufordern, das Verhalten künftig zu unterlassen.
Wurde in der Vergangenheit und auch heute der Heizungsraum als Trocknungsraum für die Wäsche zur Verfügung gestellt?
Wenn nein, wundert es mich, dass der Heizungsraum nicht verschlossen wird!
Wenn der Heizungsinstallateur schriftlich bestätigt, dass der Sachverhalt auf einen unsachgemäßen Umgang des Mieters zurückzuführen ist, könntest du mit deinen Ansprüchen Erfolg habe. Eine genaue Einschätzung kann aber nur ein Rechtsanwalt vornehmen.