Wer muss den Notarzteinsatz bezahlen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Durch die "Vorstellung" die die Nachbarin geliefert hat, hat sie praktisch gezeigt es wäre ein unnötiger Einsatz.

Lass Sie auf der Rechnung sitzen. Wenn jemand zusammenbricht, darf ein dazukommender Passant, oder Helfer auf jeden Fall den Notarzt rufen, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. (Stichwort: Geschäftsführung ohne Auftrag).