Hallo meine Frage ist-kann man die 2 Gewerbe mit fast gleiche Tätigkeiten haben,ist dann die Steuernummer gleich und wie siehst mit Steuererklärung aus?

1 Antwort

  1. Ja man kann.
  2. Die Steuernummer ist gleich bezüglich der Umsatzsteuer, weil man in der Umsatzsteuer nur einmal Unternehmer sein kann.
  3. Im Übrigen kommt es darauf an, in welchen Finanzamtsbezirken der Unternehmer wohnt und in welchen Bezirken die Betriebe sind.
  4. Steuererklärungen: Einkommensteuererklärung einmal, Umsatzsteuererklärung einmal, Gewerbesteuererklärung eine pro Betrieb.

Alles unter der Voraussetzung das die Betriebe alle in Deutschland sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Meandor  12.04.2023, 16:18

Wobei die Frage ist, was "fast gleiche Tätigkeit" bedeutet.

Wir hatten die Diskussion vor gut zehn Jahren hier mal; da war Enno noch aktiver.

Bei Gewerbebetrieben die ähnlich sind, muss genau darauf geachtet werden, dass es keine Vermischungen zwischen den Betrieben gibt, sonst sind sie nämlich ein Betrieb.

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wfwbinder  12.04.2023, 18:03
@Meandor

Bei unterschiedlichen Adressen ist es dann aber zumindest eine unselbständige Zweiniederlassung.

JA und Enno vermissen wir wohl alle.

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Simon05 
Fragesteller
 12.04.2023, 19:03

Vielen dank,noch etwas-wenn Z.b in alte Gewerbe man schon eine Voranzahlungen bezahlen,bedeutet dies, dass ich mit dem neuen Gewerbe, das ich die Rechnungen erhalte, diese Vorauszahlungen erneut zahlen muss oder nicht, fängt alles von vorne an?

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wfwbinder  12.04.2023, 19:08
@Simon05

Neues Gewerbe bedeutet neue Festsetzung von Vorauszahlungen. Aber da ja nur Gewerbesteuer anfällt und das zweite Gewerbe auch wieder 24.500,- freibetrag hat, wird da bei einem neu gegründeten Zweitbetrieb ja wohl erstmal kaum etwas rauskommen.

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Petz1900  13.04.2023, 08:43

genau, und pro Betrieb eine EÜR oder Bilanz

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