Ich habe mich umgedreht und ist aus versehen das Handy einer Freundin runtergefallen..beschädigt!
Hallo, Und zwar ist mir am Wochenende folgendes passiert: Ich stand an einer Bushaltestelle mit mehreren Freundinnen,wir standen nicht alle zueinander gedreht sondern eine Freundin stand auch hinter mir: Ich wollte meiner Freundin (die hinter mir stand) etwas erzählen,habe mich dann umgedreht und bin aus versehen an ihr Handy gekommen was sie in der Hand hielt. Es ist runtergefallen und hat einen Riss bekommen und eine kleine Ecke vom Glas ist abgefallen. (Außer das Glas,keine weitere Beschädigung,Handy funktioniert tadellos) Doch jetzt wird es etwas kritisch und zwar hatte das handy bevor es runtergefallen ist schon einen Sprung (also das glas war schon beschädigt)! Bin ich wirklich Schuld? Immerhin hatte ich das Handy nicht mal in der Hand und es war ja schon beschädigt.Denn vielleicht wäre ja nichts mit dem Handy passiert,hätte es nicht schon einen Sprung gehabt. LG
2 Antworten
Hallo, ich würde den Schaden meiner Privathaftpflicht anzeigen und nichts von einem Vorschaden erwähnen. ( was ich nicht wusste kann ich auch nicht angeben ;-) , ) Die Versicherung wird's schon regeln, entweder sie zahlt oder eben nicht. Im ungünstigsten Fall müsst ihr euch einigen und das Taschengeld muss herhalten oder Mama und Papa springen ein. K.
Hast Du schon mal was von "überholender Kausalität" gehört? Ist ein spannendes Thema! Vertiefe Dich darin und Du wirst die Antwort auf Deine Frage finden, ganz bestimmt!
Ja und deswegen wäre es lieb wenn ich eine konkrete Antwort bekommen könnte,denn anscheinend hast du dich ja schon mit dem Thema "überholender Kausalität" befasst und bist nicht so wie ich unwissend.Und kannst mir vielleicht helfen?
Das Stichwort bezieht sich nicht auf den Vorgang, sondern auf den Schaden: Du sagst, das Glas sei schon defekt gewesen. Aber, ist das ein Argument? Immerhin hat der Schaden sich doch erheblich vergrößert. Und da muß man nun werten. Ich meine, Du haftest.
Was den schadensverursachenden Vorgang betrifft, so meine ich, dass man schon acht geben muß, wenn man sich umdreht um andere nicht zu schädigen.
Allerdings ist das hier eine Sachverhaltsgestaltung bei der es mir schwer fällt, meine soeben geäußerte Ansicht als die einzig richtige zu bezeichnen und deshalb gebe ich Dir mal folgenden Tipp:
Wenn Du eine Privathaftpflicht hast, dann versuche eine Regulierung über die zu erreichen. Hüte Dich aber, Deiner Freundin irgendwelche Zusagen zu machen, Das nehmen Dir Versicherungen sehr übel.
Hast Du keine Versicherung, dann steht für Dich die Entscheidung an: Stellst Du Dich stur oder machst Du zum Beispiel das Angebot zur hälftigen Schadenstragung. Letzteres hat nicht nur den Vorteil, dass man einen Prozeß mit vielleicht ungewissem Ausgang vermeidet, vor allen Dingen kann man sich auch künftig noch freundlich "Guten Tag" sagen.
Und mit dem Thema befaßt habe ich mich, weiß Gott. Das muß man bei Jura.
nein ich glaub sie möchte eher eine neue Glasscheibe!
Das mistige iPhone ist nicht so gebaut, das man es repariert sondern nur wegwirft, wenn es kaputt ist.
Beim iPhone4 kann man für ca. € 100 ein neues Glas einbauen lassen.
Also sind wir beide daran Schuld?