Güteverhandlung gescheitert,Vergleich abgelehnt, wie entscheidet das Gericht?

1 Antwort

Wer den Vergleichsvorschlag eines Richters ablehnt, hat gute Chancen komplett zu verlieren.

Wenn der Richter gesagt hat, dass grundsätzlich A einen Anspruch hat, ist das schon mal geklärt.

Wenn A dann sagt, dass er auf einen Teil verzichtet, um Ruhe einkehren zu lassen, ist der Richter auf seiner Seite.

Wenn B dann einfach nur sagt "ich will nicht zahlen," hat er praktisch keine Chance.

Das Urteil wird vermutlich bei 100 % der Forderung liegen, mindestens aber beim Vergleichsvorschlag von A.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
MarinaP1982 
Fragesteller
 12.06.2023, 08:37

Also B möchte generell nicht zahlen, sieht es einfach nicht ein,obwohl der Richter gesagt hat,dass Anspruch besteht. Partei B hat einen Zeugen vorgeschlagen, der was von Hören ,Sagen über diesen Anspruch erzählen möchte, aber der Richter meinte,dass er nicht mal weiß, ob dieser Zeuge gehört wird.

Die Fakten und Beweislage ist aktuell zum Nachteil von B,aber die bestehen auf den Zeugen,der den Freund von Partei A schlecht darstellen lassen will. Aber das alles hat nichts mit dem Anspruch zu tun,meinte auch der Rechtsanwalt von Partei A.

Aber es kann doch sein im Falle eines Urteils zugunsten für A,dass B in Berufung/Revision gehen wird oder ist es ausgeschlossen?

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wfwbinder  12.06.2023, 13:10
@MarinaP1982

Revision ist möglich, weil der Streitwert über 20.000,- Euro liegt.

Euer Anwalt hat doch betimmt beantragt, dass das Urteil wenn es kommt für sofort vollstreckbar erklärt wird.

Dann muss der Gegner, wenn er in Revision will, den Betrag des Urteils hinterlegen.

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