Grundsteuerreform und Einheitswert?
Mein Grundstück wird gerade bebaut. Der Fertigstellungstermin ist noch vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform. Für das unbebaute Grundstück habe ich die Erklärung bereits abgegeben. Wird die Grundsteuer, die ja bei Nutzung des fertigen Gebäudes gegenüber dem unbebauten Grundstück erhöht wird, dann noch nach dem Einheitswert ermittelt? Hatte jemand schon diesen Fall? Oder werde ich für das dann bebaute Grundstücke eine neue Erklärung zur Grundsteuer abgeben müssen?
2 Antworten
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird auf den darauffolgenden 01.01. eine Einheitswert- und eine neue Grundsteuerwerterklärung abzugeben sein.
Für diesen Fragebogen ist nicht der Zustand gefragt, welche Bebauung derzeit auf dem Grundsück ist, sondern wie die Bebauung zum Stichtag aussehen wird. Und dann wird dort ein Haus stehen.