Sind Erschließungskosten und Grundsteuern als Pächter absetzbar?

3 Antworten

Zu welchem Zweck ist denn angepachtet worden? Werden Einkünfte aus dem Pachtland generiert? Dann müssen Betriebsausgaben dort abgesetzt werden. Ohne Einkunftserzielungsabsicht besteht auch keine Möglichkeit, Ausgaben geltend zu machen. Das wäre dann private Lebensführung.

Hallo Privatier59, wir wohnen dort. Ich finde den Sachverhalt an sich unverständlich, da Erschließungskosten für Eigentümer bei der Einkommensteuer absetzbar sind (Fallbeispiel Aktenzeichen 7K7310/10) und wir als Pächter nun die Hälfte der Kosten selber tragen müßten. Entweder geht es über den Weg des Verpächters - so wie LittleArrow schon angemerkt hat oder ich habe sogar die Möglichkeit diese Kosten als evtl. Nebenkosten absetzen zu können. Nun...ich bin kein Experte und erhoffe mir über diese Plattform Antworten zu finden. Dankeschön.

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@stricht

Deine Argumente sind unverständlich: Das Grundstück ist ohne Zweifel eigengenutzt. Somit entfällt im Prinzip jede steuerliche Geltendmachung. Die Erschließungsbeiträge werden auch nicht von Euch bezahlt sondern vom Verpächter und nur betragsmäßig umgelegt. Somit entfallen auch haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Was ist davon wie absetzbar?

Du kannst die gesamten Beträge Deinem Auftraggeber in Rechnung stellen, die er dann voll absetzen kann. Vielleicht zahlt er sie auch. Oder an was hattest Du so gedacht?

Hallo LittleArrow, ich habe schon "INSTWAB" näheres erläutert. Sorry, wenn einiges unklar ist, aber dafür beantworte ich gerne notwendige Fragen ;) ... Was meinst du mit Auftraggeber (=Verpächter?) in Rechnung stellen? Jedenfalls wäre dies eine Möglichkeit, den Verpächter anzuschreiben. Generell ging es mir allerdings zum die Einkommenserklärung und inwieweit die hier beschriebenen Sachverhalte absetzbar sind. Danke auch dir.

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Was macht ihr auf dem bebauten Grundstück?

  1. in dem Gebäude wohnen?

  2. Einen Betrieb unterhalten?

  3. Das Grundstück mit Gebäude untervermieten?

DEr Sachverhalt ist leider unklar.

Hallo INSTWAB, wir wohnen in diesem Gebäude.

Im Prinzip geht es mir um die Einkommenserklärung. Ich erfuhr, dass Erschließungskosten absetzbar sind. Da wir allerdings nicht die Besitzer sind, sondern nur die Pächter und dennoch einen Teil der Kosten jährlich tragen müssen, ist mir die Sachlage unklar, ob wir diese nun absetzen können. Das gleiche gilt auch für die Grundsteuer für das Grundstück und für die Grundsteuer für die Aufbauten auf dem Grundstück. Ich danke schon mal im Voraus. DANKE.

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