Ich habe eine Erbpacht mit 35 Jahren Rest gekauft. Muss ich 100% der jährlichen Grundsteuer zahlen?
3 Antworten
Na sicher.
§ 10 (2) GrStG: "Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder ein Teilerbbaurecht zugerechnet ist, ist auch Schuldner der Grundsteuer für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks."
Zunächst mal eine Klärungsfrage: Was heißt "eine Erbpacht gekauft"?
Wenn es um Erbpacht geht, schließt man einen Erbpachtvertrag, entweder als Verpächter oder Pächter. Der Pächter wird üblicherweise Schuldner für die Grundbesitzabgaben (einschließlich der kommunalen Grundsteuer). Die jährlich anfallenden Grundbesitzabgaben sind unabhängig von der Vertragslaufzeit des Erbpachtvertrages.
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Du mußt das zahlen was auf dem Abgabenbescheid steht.
Even if there is an error?