Wie lief die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Selbst gemacht, noch kein Bescheid 57%
Selbst gemacht, Ergebnis in Ordnung 43%
Mit Steuerberater gemacht, Ergebnis in Ordnung 0%
Selbst gemacht, muss Einspruch einlegen 0%
Mit StB gemacht, musste Einspruch einlegen 0%
Mit StB gemacht, noch kein Bescheid 0%
Noch nicht abgegeben 0%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mein Ergebnis paßt auch nicht so ganz in die Umfrage:

Überwiegend habe ich die Bescheide schon.

Das Ergebnis geht in Ordnung. Nur gab es Überraschungen mit denen ich nicht gerechnet habe. Bei einem Mietshaus wurde, leider den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, ein Mietwert festgesetzt der über dem tatsächlich erzielten liegt. Na ja, bisher. Ich arbeite daran, die Tatsache der Fiktion anzupassen.

Überhaupt noch nicht erhalten habe ich den Bescheid für ein unter Denkmalschutz stehendes Haus. Ich kann nur vermuten, dass das Finanzamt sich den Denkmalschutz vom zuständigen Amt bestätigen lassen will und dieses Amt arbeitet mit aufreizender Langsamkeit.

Wirklich neugierig bin ich aber, was bei einem Grundstück herauskommen wird das mir hälftig im Wege der Erbfolge zugefallen ist.

Der vor Jahrzehnten festgesetzte Einheitswert lag bei 200 DM. Im Zuge der Erbschaftsbesteuerung hatte da eine Neubewertung stattgefunden auf 59 Euro.

Mal sehen, was bei der Grundsteuer herauskommt. Wenn das mehr sein sollte wäre das ein Fall für einen Einspruch.

Nur für den Fall: Da die Höhe der Grundsteuer frühestens Ende 2024 bekannt sein kann und ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid keine Aussicht auf Erfolg hat, da dieser lediglich ein Folgebescheid ist, muss dann auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingelegt werden - aber das weißt du wahrscheinlich.

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Deine Umfrage passt auf mich nicht, daher so:

Wir haben Hunderte von den Dingern gemacht (und machen immer noch) und inzwischen auch etliche Bescheide - und die mit extrem seltenen Ausnahmen exakt so wie erklärt und berechnet. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gibt es noch keine Bescheide (Anfang April hatte man uns gesagt, im April käme die Software dazu bei den Bewertungsstellen an - ob sich das weiter verzögert hat, weiß ich jetzt nicht), daher stehen die Bescheide zu den Wohnhäusern der Landwirte so gut wie alle unter VdN.

Einspruch legen wir natürlich gegen alle Bescheide ein, im Zweifel auch gegen die, wo die Mandanten die Erklärung selbst gemacht haben, uns aber den Bescheid einreichen.

Meine eigene habe ich am 01.07. um 0:15 Uhr eingereicht (ich war neugierig, ob das mit dem Software-Start klappt) und hatte Mitte Juli den Bescheid.

Perfekt.

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@wfwbinder

Ja um 0:15 am 1. 7. sind die Server noch nicht abgestürzt, aber gegen 16 Uhr folgte dann der Absturz.

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Selbst gemacht, Ergebnis in Ordnung

In Niedersachsen war ja in erster Linie die Wohnfläche maßgeblich, die habe ich aus einer alten Wohnflächenberechnung eines Architekten entnommen. Da ich an der Wohnfläche nichts ändern kann und diese, wie von mir angegeben, übernommen wurde, würde mir ein Einspruch vermutlich nichts nutzen...

Oha erster Fehler. Wohnflächen des Architekten sind Rohbau-Maße der Wände ohne Putz. Da kannst Du 10% abziehen.

Also zu viel Fläche angebeben.

Auch die Info, das Garage unter 50QM und Hauswirtschaftsräume außen vor bleiben, war da noch nicht online in nds.

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@hildefeuer

Nee, das war eine Berechnung aufgrund eines Bauantrags wegen Erweiterung... Das bezog sich also zum Glück auf den tatsächlichen Bestand.

Da ich erst kurz vor Ablauf der Frist tätig geworden bin, war das mit Garage, Keller usw. auch schon bekannt.

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Der erste Versuch die Daten einzugeben, scheiterte am Serverabsturz gegen 16 Uhr. Meine Daten waren weg. Danach war die Webside offline. Zweiter Versuch einige Wochen Später war erfolgreich. Eine Korrektur der Daten innerhalb der Widerspruchsfist war Erfolgreich. Ein Korrigierter Bescheid wurde nicht gefertigt, sodaß ich Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist einlegte.

Die Widerspruchsbegründung lag dann wieder beim FA nicht vor, obwohl per Fax.

Das ganze ist eher eine Endlose Geschichte.

Bei meinem Bruder ebenfalls nur Grütze. Alles mühsam online übermittelt. Das FA mahnt trotzdem die Abgabe an mit anderer Steuer-Nr. an. Mein Bruder ist hin gefahren und hat Papierbögen bekommen.

Bei mir FA Stadthagen, Mein Bruder Nienburg.

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@hildefeuer

In Nienburg habe ich beim Wirtschaftsprüfer gearbeitet, während ich meine Hochschulreife nachgemacht habe.

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@wfwbinder

Ja bei meinem Bruder betraf das über 10 Flurstücke in 2 Bundsländern Niedersachen und NRW, war also ziemlich umfangreich. In NRW ist alles gut gelaufen. Bescheide sind da, er darf das 3-fache zahlen. Aber egal ist vermietet. Morgen fülle ich die Bögen vor Ort aus.

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@hildefeuer

Er darf das 3fache zahlen? Das ist - mit Verlaub - Quatsch. Vielleicht sind seine Grundsteuermessbeträge 3 mal so hoch (was für NRW allerdings seltsam erscheint), aber solange die Hebesätze nicht bekannt gegeben sind, weiß im gesamten Bundesgebiet kein Mensch, was er zukünftig wird zahlen müssen - und die Hebesätze kommen frühestens im 2. Halbjahr 2024.

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@Eifelia

Die Hebesätze sind bekannt und wurden seit 70 Jahren niemals gesenkt.

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@hildefeuer

Totaler Mist. Nix geklärt in Nienburg beim FA. Die Haben Ihm einfach Papierformulare mitgegeben, mehr nicht. 15 Seiten auszufüllen. Habe es nicht gemacht, weil alles schon online übermittelt wurde. Hat einen Tag Zeit gekostet, das alles zu machen, damals. Warum nun eine 2. Vorgangs-Nr. da ist wurde auch nicht geklärt. Das Übertragsprotokoll ist auf seinem Rechner. Freitag niemanden im FA Nienburg telefonisch zu erreichen. Schnauze voll.

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@hildefeuer

Er hat für die eine Immobilie in NRW 130€ gezahlt bislang. Tippt man die Werte in Rechner, muss er zukünftig über 400€ zahle. Es sei denn der Hebesatz wird massiv gesenkt, war aber bislang niemals der Fall war.

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Nur zur Info: Bei Steuerbescheiden ist ganz korrekt immer EINspruch, nicht Widerspruch.

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Selbst gemacht, unterschiedlich erfolgreich:

In einem Amt lief es ohne Probleme durch, in einem anderen musste ich nachbessern, weil ich Flächen falsch aggregiert hatte.

Letztendlich eine Zumutung, dass diese Arbeit auf die Bürger:innen abgewälzt wurde. Vermutlich wollte der Bundesgesetzgeber einfach Haftungsrisiken vermeiden, in dem sie die Bearbeitung zur Bürgeraufgabe erklärt haben. Aber zumindest eine vorausgefüllte Vorlage auf Basis bekannter Daten hätte die Fehlerwahrscheinlichkeiten deutlich verringert (und damit auch die Bearbeitungskosten/Zeitaufwand für alle Beteiligten).

Die Angaben von den Bürgern einzufordern bedeutet vor allem, dass z.T. jahrzehntealte Fehler beseitigt werden. Welcher Ottonormalverbraucher wusste denn schon, in welchem Fall er anno dunnemals eine Einheitswerterklärung hätte abgeben müssen.

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