Grundsicherung im Alter, Aufgabe Kleingewerbe, Betriebsvermögen?


24.05.2023, 19:49

Das Betriebsvermögen umfasst kunsthandwerklich selbst hergestellte Schmucksachen aus unterschiedlichen Materialien. Wenn ich einen Käufer für alles fände, dann vielleicht für maximal 1000 Euro. Aber nur, wenn ich wirklich einen finde.

2 Antworten

Wenn du das Gewerbe abmeldest, musst Du alles, was an Anlage- und Umlaufvermögen am Aufgabestichtag noch da ist, zum Teilwert in das Privatvermögen übernehmen. Teilwert ist der Wert, den Dir jemand, der den gesamten Betrieb kauft, für die einzelnen Teile des Anlage- und Umlaufvermögens bezahlen würde. Aus der Summe der Teilwerte abzüglich der Buchwerte, soweit existent, ergibt sich der Aufgabegewinn. Für diesen gibt es einen Freibetrag (§16 Abs. 4 EStG), diesen kann man beanspruchen, wenn man älter als 55 Jahre oder erwerbsunfähig ist UND ihn noch nicht für ein früheres Unternehmen beansprucht hat - es gibt ihn nur ein mal im Leben.

Der Beschreibung nach würde ich davon ausgehen, dass (wenn Du über 55 oder erwerbsunfähig bist und den Freibetrag nicht bereits verbraucht hast) der Aufgabegewinn steuerfrei gestellt bliebe - dann kann man dem Finanzamt ggf. auch kurz beschreiben, woraus das Betriebsvermögen am Aufgabestichtag besteht und erklären, dass man aus Vereinfachungsgründen auf die Ermittlung des Aufgabegewinns verzichtet.

Ich schätze mal, wenn das FA einen Aufgabegewinn feststellt, musst Du den Bescheid dem Sozialamt vorlegen und es wird als Einnahme gewertet.

Woraus besteht denn das kleine Betriebsvermögen? Ein alter PC, ein alter Drucker und ein alter Schreibtisch? Alles zusammen für 50,-€ verkaufbar?