Grundsicherung neben der Rente, ist der Ex-Mann unterhaltspflichtig?

2 Antworten

Möglicherweise ja - lies diese Infos:

Hier die Antwort eines Anwalts auf eine ähnliche Frage:
Inanspruchnahme d. geschiedenen Ehegatten durch Sozialamt / Grundsicherung im Alter
https://www.frag-einen-anwalt.de/Inanspruchnahme-d-geschiedenen-Ehegatten-durch-Sozialamt-Grundsicherung-im-Alter--f268235.html
Die genannten Paragrafen sind hier als weiterführende Links reingegeben. Wenn in einem nachfolgend genannten Artikel nicht, google einfach mit Paragrafenzahl und genanntes Gesetz wie z.B.
160 BGB

Hier ganz unten Hinweis zum "Altersunterhalt":
Wann es für den Ex-Partner Unterhalt nach der Scheidung gibt
https://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/

Dies ist eine sehr ausführliche Info:
Unterhalt nach der Scheidung: Informationen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt!
https://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/nachehelicher-unterhalt-ehefrau-ehemann-dauer-hoehe-wie-lange/

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Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung. Google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du und Deine Mutter werdet leicht erkennen, was auf ihre Situation zutrifft (Deine Mutter weiß vielleicht, dass üblicherweise in Foren gedutzt wird):

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer
  • Hartz IV Gegenwind e.V.
  • Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Hallo !

Wenn jetzt viel Vermögen aus der Ehe entstanden ist könnte es sein. Aber am allerbesten fragst Du bei der Behörde wo deine Mama Grundsicherungsleistung beziehen muß. Weil dafür ist ja ein Antrag nötig.

Liebe Grüße

Bella2012 
Fragesteller
 04.06.2018, 22:15

Nein es ist kein Vermögen entstanden und mein Vater ist auch seit 6 Jahren Rentner.

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Snooopy155  04.06.2018, 22:46
@Bella2012

Vor 12 Jahren gab es bei Scheidungen schon den Versorgungsausgleich; damit sind spätere Unterhaltsforderungen eigentlich abgeolten.

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Rechtlich  04.06.2018, 23:55
@Bella2012

Danke für die Info. Na dann wenn er nichts od. wenig hat kann er auch keinen Unterhalt zahlen.

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cyracus  05.06.2018, 10:36

@Bella2012, fals es zur Pflicht zur Unterhaltsleistung kommt, kommt es dabei auch auf die Höhe der Rente Deines Vaters an. In meiner Antwort findest Du dazu vielleicht in dem letztgenannten Artikel zu diesem Thema in meiner Antwort. Und ich gehe davon aus, dass Du / Deine Mutter in einer der Sozialberatungen (siehe meine Antwort) genaueres hierzu erfährst.

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